Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Belastungsausgleichs 
                
                
            INHALT
Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Belastungsausgleichs
- Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Belastungsausgleichs
 - § 1 Personalaufwand
 - § 2 Tatsächlicher Personalbestand
 - § 3 (Fn 6) Versorgung der Beamten einschließlich der Beihilfeleistungen
 - § 4 Interkommunaler Ausgleich bei hohen Beihilfeleistungen an aktive Beamte
 - § 5 Fachbezogener Sachaufwand
 - § 5a (Fn 6) Zuständigkeit
 - § 6 (Fn 4) Personalbedarf
 - § 7 (Fn 4) Personalkostenpauschalen
 - § 8 (Fn 4) Höhe des fachbezogenen Sachaufwands
 - § 9 (Fn 7) Ausgleich des pandemiebedingten, zusätzlichen Verwaltungsaufwands der Landschaftsverbände in den Jahren 2020 bis 2022
 - § 10 (Fn 5) Inkrafttreten
 - Fussnoten