VO-DV II 
                
                
            INHALT
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)
- Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)
 - § 1 (Fn 9) Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit
 - § 2 (Fn 12) Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung
 - § 3 (Fn 10) Datenverarbeitung im Auftrag
 - § 4 (Fn 4) Datenerhebung, Berichtigung, Auskunft, Einsicht in Akten
 - § 5 (Fn 8) Datenverarbeitung und Datenbestand in der Schule
 - § 6 (Fn 4) Datenverarbeitung und Datenbestand in den Schulaufsichtsbehörden
 - § 7 (Fn 7) Datenverarbeitung und Datenbestand im Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule
 - § 8 (Fn 9) Datenübermittlung
 - § 9 (Fn 13) Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten
 - § 10 (Fn 5) Ordnungswidrigkeiten
 - § 11 (Fn 5, 9) Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
 - Fussnoten