ALehrV
Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (ALehrV)
- Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung - ALehrV)
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich; Verhältnis zu besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen
- § 2 Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien
- § 3 Umfang der Jahreslehrverpflichtung; Anrechnung von Leistungen
- § 4 Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden
- § 5 Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen
- § 6 Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten
- § 7 Ermäßigungen der Jahreslehrverpflichtung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- § 8 Anrechnung für Sonderaufträge
- § 9 Ermäßigungen für Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- § 10 Ermäßigungen bei Schwerbehinderung
- § 11 Weitere Anrechnungen
- § 12 Evaluierung
- § 13 Inkrafttreten