BwSchutzG
Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (BwSchutzG)
- Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Schutz-Gesetz - BwSchutzG)
- Abschnitt 1
- (zukünftig in Kraft)
- Unterabschnitt 1
- (zukünftig in Kraft)
- Titel 1
- (zukünftig in Kraft)
- § 1 Personenkreis
- § 2 Inhalt der unterstützten Verfassungstreueprüfung
- § 3 Zuständigkeiten
- § 4 Durchführung
- Titel 2
- Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- §§ 5 und 6 (zukünftig in Kraft)
- Unterabschnitt 2
- Reisebeschränkungen
- § 7 (zukünftig in Kraft)
- § 8 Reiseanzeigen, Zustimmungsvorbehalt, Reiseverbot
- § 9 Anzeige eines Vorkommnisses
- § 10 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2
- Schlussbestimmungen
- § 11 Übergangsvorschriften