ERPWiPlanG 2026
INHALT
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERPWiPlanG 2026)
- Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
- Eingangsformel
- § 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
- § 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
- § 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
- § 4 Übernahme von Gewährleistungen
- § 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
- § 6 Befristung
- § 7 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan
- Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
- Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
- Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens