Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und den Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug
                            Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die  Instandsetzung und den Umbau des Theilerhauses an der  Hofstrasse, Zug  Vom 2. März 2023 (Stand 12. Mai 2023)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf §  41 Abs.  1 Bst.  b der Verfassung des Kantons Zug (Kantons  -  verfassung, KV) vom 31.  Januar 1894  1  )   und auf §  28 Abs.  2 Bst.  b des Ge  -  setzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanz  -  haushaltgesetz, FHG) vom 31.  August 2006  2  )  ,  beschliesst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für die Instandsetzung und den Umbau des Theilerhauses  auf dem  GS  4436, Hofstrasse, Zug, für das Verwaltungsgericht und einen Gastrono  -  miebetrieb wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von  12,59  Millionen Franken (inkl. 7,7  % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher  Baukostenindex 1.  Oktober 2021).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach der zweiten Lesung und der  Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungs  -  arbeiten für die Ausführungsplanung und die Submissionen zu beauftragen.  1)  BGS  111.1  2)  BGS  611.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  02.03.2023  12.05.2023  Erlass  Erstfassung  GS 2023/021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  02.03.2023  12.05.2023  Erstfassung  GS 2023/021