BBl 2024 2930
CH - Bundesblatt

Strategische Ziele des Bundesrates

Strategische Ziele des Bundesrates
für die Stiftung Pro Helvetia 2025-2028
vom 6. November 2024

1 Ausgangslage

1.1 Grundlagen

Die Stiftung Pro Helvetia (Pro Helvetia) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung; sie hat ihren Sitz in Bern, und führt ihre Geschäftsstelle in Zürich. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesrates. Gestützt auf Artikel 45 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 2009 ¹ (KFG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele von Pro Helvetia jeweils für eine Vierjahresperiode fest. Damit wird garantiert, dass eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen, welche die eidgenössischen Räte im Zusammenhang mit der Kulturbotschaft 2025-2028 vom 1. März 2024 ² gutgeheissen haben, erreicht werden kann. Der Bundesrat berücksichtigt bei seiner Zielvorgabe die operative und inhaltliche Freiheit von Pro Helvetia.
¹ SR 442.1
² BBl 2024 753

1.2 Auftrag und Kontext

Mit Pro Helvetia stellt der Bund einen Teil der Kulturförderung sicher, wie sie im KFG verankert ist. Die Aufgaben von Pro Helvetia sind komplementär zu jenen des Bundesamtes für Kultur (BAK). Insbesondere erbringt Pro Helvetia Leistungen in den folgenden Bereichen:
-
Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG);
-
Projekte, die besonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu setzen (Art. 16 Abs. 2 Bst. b KFG);
-
Kunstvermittlung (Art. 19 KFG);
-
Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG);
-
Kulturaustausch im Inland und mit dem Ausland (Art. 21 KFG).
Pro Helvetia ist eine national und international tätige Kulturförderstiftung. Sie unterstützt das zeitgenössische, professionelle künstlerische Schaffen aus der Schweiz und dessen weltweite Verbreitung sowie den Kulturaustausch im In- und Ausland. Sie führt zu diesem Zweck Aussenstellen in verschiedenen Regionen der Welt und ein Kulturzentrum in Paris.
Pro Helvetia unterstützt auf Gesuche Dritter Vorhaben aus den Bereichen Darstellende Künste, Design, Literatur, Musik und Visuelle Künste. Mittels eines Mandats an die IG Volkskultur unterstützt sie innovative Volkskulturprojekte.
Pro Helvetia setzt vielfältige Massnahmen zur internationalen Promotion und Verbreitung von zeitgenössischem Kunstschaffen aus der Schweiz um und lanciert zu diesem Zweck auch selbst initiierte Initiativen. Die Stiftung organisiert und finanziert Schweizer Auftritte auf Plattformen und an Festivals im Ausland.
Den Austausch mit anderen Kulturräumen fördert Pro Helvetia mittels Residenzen, Recherchen und Kooperationen zwischen Kunstschaffenden aus der Schweiz und anderen Ländern.
Pro Helvetia setzt thematische Impulse zur Entwicklung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens und unterstützt Projekte mit Blick auf ästhetische, personelle und inhaltliche Vielfalt. Sie richtet ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit aus.

2 Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass die Stiftung Pro Helvetia:
1.
zur Verwirklichung der Agenda 2030 beiträgt; insbesondere gelten folgende Nachhaltigkeitsziele:
a)
Fördertätigkeit: Pro Helvetia legt bei der Förderung von Projekten ein spezielles Augenmerk auf Ökologie und Klima, Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion und faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende;
b)
Organisationskultur: Führungskräfte sorgen für ein wertschätzendes und inklusives Arbeitsklima,
c)
Personal : Pro Helvetia sorgt für eine inklusive und diskriminierungskritische Personalpolitik. Die Mitarbeitenden werden geschult, um in ihrem Arbeitsalltag nachhaltig handeln zu können;
d)
Infrastruktur und Beschaffung : die räumliche und technische Ausstattung gewährleistet Barrierefreiheit und ein nachhaltiges Umgehen mit Materialien, Energie und natürlichen Ressourcen;
2.
zur Zielerreichung der in der Kulturbotschaft 2025-2028 definierten Aufgaben und Massnahmen mit ihren Aktivitäten beiträgt;
3.
die künstlerische Kreation und Innovation fördert, indem Pro Helvetia:
a.
das künstlerische Schaffen in der Schweiz mittels Kreations- und Projektbeiträgen fördert und die nationale und internationale Positionierung von jungen Kunstschaffenden durch eine systematische Nachwuchsförderung stärkt;
b.
Fördermassnahmen entwickelt, die den ganzen kreativen Wertschöpfungsprozess einbeziehen;
c.
nachhaltige Produktions- und Verbreitungsformen fördert, indem ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt werden;
d.
die digitale Transformation im Kulturbereich fördert und digitale und hybride Formate der Produktion und Verbreitung in der Fördertätigkeit angemessen berücksichtigt;
e.
sicherstellt, dass in Gesuchen eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden vorgesehen wird, die sich unter anderem an den Richtgagen und anderen Richtlinien der Branchenverbände orientiert;
4.
den Kulturaustausch und die Verbreitung von Kulturschaffen im In- und Ausland fördert, indem Pro Helvetia:
a.
den kulturellen Austausch und die Verbreitung von künstlerischen Werken zwischen den Regionen und Sprachgemeinschaften der Schweiz fördert;
b.
die Verbreitung und Sichtbarkeit des Kulturschaffens durch die Unterstützung von Promotions- und Kooperationsprojekten in Europa entwickelt und fördert;
c.
die Netzwerke und den kulturellen Austausch in den Regionen der Aussenstellen durch lokale und regionale Verankerung stärkt;
d.
gemeinsam mit interessierten Städten und Kantonen bei der Koordination von Massnahmen zusammenarbeitet, die zur verbesserten Verbreitung und Auswertung der kulturellen Produktion im Inland beitragen;
5.
die kulturelle Vielfalt und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen, sprachlichen und kulturellen Gruppen in der Schweiz stärkt, indem Pro Helvetia:
a.
die Diversität im Kulturbereich fördert;
b.
mit ihren Massnahmen die Gleichstellung der Geschlechter im Kulturbereich fördert;
c.
Informationen zu den Förderangeboten und das elektronische Gesuchsportal für die Kulturschaffenden im Inland in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie in Englisch zur Verfügung stellt.

3 Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die Stiftung Pro Helvetia:
1.
sich in ihrer Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung auszeichnet, geeignete Kontroll- und Steuerungsprozesse unterhält und durch eine konsequente Anwendung ihres internen Kontrollsystems (IKS) das Schadensrisiko mindert;
2.
über ein auf die Grösse und Geschäftstätigkeit der Stiftung abgestimmtes, wirksames und hinreichend formalisiertes Risikomanagement und ein Compliancemanagement verfügt. Das Risikomanagement-System soll sich an der Norm ISO 31000 und das Compliancemanagement-System (CMS) soll sich an der Norm ISO 37301 orientieren. Der Stiftungsrat informiert das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) (Eigner) zweimal jährlich über die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im CMS;
3.
die zur Erfüllung der strategischen Ziele notwendigen Instrumente zur Verfügung stellt und die Leistungserbringung in der geforderten Qualität zeitgerecht sicherstellt;
4.
die Administrationskosten gemäss den ZEWO-Normen bei höchstens 13 Prozent ihres Budgets halten kann, vorbehältlich substantieller Kürzungen des Bundesbeitrags;
5.
ihre Investitionspolitik langfristig plant und ihre Bedürfnisse rechtzeitig dem Generalsekretariat des EDI unterbreitet;
6.
über die Geltungsdauer der strategischen Ziele ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt.

4 Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die Stiftung Pro Helvetia:
1.
eine vorausschauende und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt und inklusive, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Leistungsfähigkeit fördert;
2.
mit Personalentwicklungsmassnahmen wie beispielsweise interner Kommunikation und Weiterbildung am Arbeitsplatz und ausserhalb des Arbeitsplatzes Vertrauen bei den Mitarbeitenden schafft und damit ihre Attraktivität als Arbeitgeberin am Arbeitsmarkt gewährleistet;
3.
der Mehrsprachigkeit ihrer Mitarbeitenden sowie der Mitglieder des Stiftungsrates, der Fachkommission und der Jurys hohes Gewicht und eine angemessene Vertretung der Landessprachen gemäss den Bandbreiten des Bundes (Art. 7 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 ³ ) sowie der Geschlechter anstrebt;
4.
Massnahmen zur Wahrung oder Erhöhung der Diversität beim Personal definiert, mit dem Ziel, die Anzahl Mitarbeitende von bei Pro Helvetia unterrepräsentierten gesellschaftlichen Gruppen zu erhöhen;
5.
durch ihre Personalpolitik die hohe Fachkompetenz, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig ist, fördert und erhält;
6.
jährlich mindestens eine Lehr- und mindestens sechs bis maximal acht Praktikumsstellen zur Verfügung stellt;
7.
dafür besorgt ist, an ihrer Geschäftsstelle Menschen mit Behinderungen barrierefreie Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
³ SR 441.11

5 Kooperationen

Der Bundesrat erwartet, dass die Stiftung Pro Helvetia:
1.
sich regelmässig mit dem BAK, den Kantonen und Städten sowie nichtstaatlichen Förderinstanzen über gemeinsame kulturpolitische Herausforderungen austauscht;
2.
eine kooperative, subsidiäre Förderpolitik betreibt, sich bezüglich der Inlandaktivitäten mit dem BAK, und bezüglich der Förderaktivitäten mit den Kantonen und Städten koordiniert sowie mit dem BAK, den Kantonen und den Städten im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs zusammenarbeitet;
3.
bei ihren Aktivitäten im Ausland Synergien mit Akteuren des Bundes nützt und, wo sinnvoll, mit ihnen zusammenarbeitet, namentlich mit dem BAK und mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, und sich angemessen innerhalb ihres Mandats mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten abstimmt und zusammenarbeitet.

6 Berichterstattung an den Bundesrat

Der Bundesrat erwartet, dass die Stiftung Pro Helvetia:
1.
dem Bundesrat zeitgleich und in Ergänzung zum Geschäftsbericht und zur Jahresrechnung schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr berichtet; sie erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen;
2.
ein jährliches Personalreporting im Sinne von Artikel 4 der Rahmenverordnung BPG vom 20. Dezember 2000 ⁴ erstellt;
3.
sich mindestens zweimal pro Jahr mit dem EDI austauscht;
4.
die vom Stiftungsrat festgelegten Indikatoren in die Ex-post-Berichterstattung integriert und diese für ihre Steuerung berücksichtigt.
⁴ SR 172.220.11

7 Änderungen während der Laufzeit

Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsdauer anpassen. Pro Helvetia kann ihrerseits Änderungswünsche zuhanden des Bundesrates an das EDI richten. Die finanziellen Konsequenzen allfälliger Anpassungen oder Änderungen werden fallweise geprüft.

8 Finanzierungsbeitrag des Bundes

Nach Artikel 40 Absatz 2 KFG erhält Pro Helvetia vom Bund jährliche Beiträge zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und der in den strategischen Zielen festgelegten Aufgaben. Für die finanzielle Unterstützung von Pro Helvetia haben die eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Pro Helvetia gestützt auf das KFG in den Jahren 2025-2028 gutgeheissen.

Anhang

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2025-2028

Indikator betreffend Nachhaltigkeit

-
Pro Helvetia erstellt alle zwei Jahre eine CO₂-Bilanz ihres Betriebs.

Indikatoren betreffend die strategischen Schwerpunkte

1. Förderung der künstlerischen Kreation und Innovation

-
Pro Helvetia leistet Beiträge an das künstlerische Schaffen in folgenden Bereichen: Darstellende Künste, Design, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
-
Pro Helvetia unterstützt Kooperationen zwischen künstlerischen und ausser­künstlerischen Disziplinen, mit besonderem Augenmerk auf die Entwicklung von digitalen und transformativen Ansätzen.
-
Pro Helvetia fördert in allen Disziplinen den Nachwuchs durch spezifische Massnahmen, insbesondere Residenzprogramme, Coachingangebote, massgeschneiderte Promotion, öffentliche Präsentationen, Vernetzung.
-
Pro Helvetia erhebt im Rahmen ihrer Fördertätigkeit insbesondere:
-
die Zusagequote bei sämtlichen eingegangenen Gesuchen von Dritten;
-
die Anzahl der Publikationen junger Autorinnen und Autoren, zwei Jahre nach der Teilnahme an einem Nachwuchsförderprogramm;
-
die Anzahl junger Übersetzerinnen und Übersetzer, die zwei oder fünf Jahre nach der Teilnahme an einem Nachwuchsförderprogramm hauptberuflich als Übersetzerin oder Übersetzer tätig sind;
-
die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer an von Pro Helvetia organisierten Schweizer Präsenzen im Rahmen von internationalen Plattformen und deren Zufriedenheit, mit einem Zielwert von mindestens 50 Prozent;
-
die Gesamthöhe der von der Pro Helvetia ausbezahlten Beiträge für die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden (Art. 9 KFG).

2. Förderung des Kulturaustausches und die Verbreitung

-
Pro Helvetia entwickelt die lokale und regionale Verankerung ihrer Aussenstellen weiter, in Übereinstimmung mit ihrem gesetzlichen Auftrag, die Verbreitung des Schweizer Kulturschaffens im Ausland zu fördern.
-
Pro Helvetia unterstützt die Präsenz des Kulturschaffens aus der Schweiz bei bedeutenden internationalen Anlässen wie Festivals und Messen.
-
Pro Helvetia erhebt im Rahmen des Kulturaustausches und der Verbreitung von Kulturschaffen im In- und Ausland insbesondere:
-
die Anzahl unterstützter öffentlicher Veranstaltungen im In- und Ausland;
-
die Anzahl von Residenzen und Recherchereisen von Kunst- und Kulturschaffenden im In- und Ausland;
-
die Anzahl Besucherinnen und Besucher des Centre culturel suisse in Paris;
-
die Anzahl Besucherinnen und Besucher des Schweizer Pavillons an der Biennale in Venedig.

3. Förderung der kulturellen Vielfalt

-
Pro Helvetia führt die Massnahmen zur Förderung eines diskriminierungsfreien Kulturbereichs weiter.
-
Damit die Fördergesuche in einer der drei Amtssprachen eingereicht werden können, stellt Pro Helvetia die Anleitungen zur Einreichung der Gesuche in den drei Amtssprachen und, wo es das Ausland betrifft, auch in Englisch bereit.
-
Im Rahmen der Förderung der kulturellen Vielfalt erhebt Pro Helvetia:
-
die geografische Verteilung der Gesuche von Dritten;
-
die Verteilung der Geschlechter und der Altersstufen bei den gesprochenen Werkbeiträge sowie bei den Residenzen und Recherchereisen.

4. Risikomanagement

-
Die externe Revisionsstelle prüft das Vorhandensein des Risikomanagements während der Strategieperiode einmal.
-
Eine unabhängige und fachkompetente Prüfgesellschaft prüft während der Strategieperiode einmal das CMS und erstellt einen Prüfbericht zuhanden des Stiftungsrates.
-
Pro Helvetia meldet dem EDI zweimal jährlich die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im CMS.

5. Finanzielle Ziele

Die Administrationskosten gemäss den ZEWO-Normen werden veröffentlicht und betragen höchstens 13 Prozent des Budgets von Pro Helvetia, vorbehältlich substantieller Kürzungen des Bundesbeitrags.

6. Personalpolitische Ziele

Die Verteilung der Geschlechter und der Sprachen der Mitarbeitenden wird veröffentlicht. Die Sprachenverteilung entspricht den Vorgaben gemäss Artikel 7 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 ⁵ . Bei der Geschlechterverteilung gelten für das oberste Leitungsorgan die Zielvorlagen gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 1. November 2023 ⁶ .
⁵ SR 441.11
⁶ Die Medienmitteilung zu den Zielvorgaben der Obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften und Geschlechter sind abrufbar unter: www.epa.admin.ch/epa/de/home.html > Aktuell > Medienmitteilungen Oberste Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten: Zielvorgaben für die Vertretung der Sprachgemeinschaften und Geschlechter erneuert.
Bundesrecht
Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2025-2028
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