BBl 2024 2890
CH - Bundesblatt

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Trägerorganisation für die Berufsprüfung für Fachfrau in Treuhand und Beratung / Fachmann in Treuhand und Beratung bestehend aus: TREUHAND|SUISSE, EXPERTsuisse, Schweizerische Steuerkonferenz und Kaufmännischer Verband Schweiz haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis / Fachfrau Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
21. November 2024 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
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