BBl 2024 2777
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. November 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 192.12
³ BBl 2024 2776
Art. 1
Es wird ein Verpflichtungskredit von 44,7 Millionen Franken für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen bewilligt. Das Darlehen dient zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf (Entwurf)
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