Bundesbeschluss
Bundesbeschluss
über den UNO-Migrationspakt
vom 12. Dezember 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 28 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ¹ ,
beschliesst:
¹ SR 171.10
Art . 1
Die Bundesversammlung nimmt Kenntnis von den Leitprinzipien und Zielen des Globalen Pakts vom 19. Dezember 2018 ² für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt). Sie unterstützt die internationale Migrationszusammenarbeit, namentlich auch im Rahmen der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
² Abrufbar unter:
www.un.org/Dep
t
s/german/
> Themen > Migration und Flüchtlinge
Art. 2
Die Bundesversammlung unterstützt es, dass die Schweiz dem UNO-Migrationspakt nicht zustimmt und sich weiterhin der Stimme enthält.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
| Ständerat, 17. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 12. Dezember 2024 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über den UNO-Migrationspakt
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