Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Jura
Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Jura
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 51 Absatz 2 und 172 Absatz 2 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 3173
Art. 1
Die in der Volksabstimmung vom 22. September 2024 angenommene Änderung der Verfassung der Republik und des Kantons Jura vom 20. März 1977 ³ (Aufhebung von Art. 139) wird gewährleistet.
³ SR 131.235
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Jura (Entwurf)
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