Strategische Ziele des Bundesrates für die SIFEM AG 2025-2028
Strategische Ziele des Bundesrates für die SIFEM AG 2025-2028
vom 6. Dezember 2024
1 Einleitung
Die SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets, SIFEM) ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Sie ist ein Instrument der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit (IZA). Die SIFEM stellt Finanzierungen für erfolgsversprechende, nachhaltig arbeitende Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern bereit. Sie investiert via Fonds und Finanzinstitute in wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen und trägt somit zur Schaffung und Sicherung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen sowie zur Armutsbekämpfung bei.
Rechtliche Grundlage für ihre Aktivität ist das Bundesgesetz vom 14. Juni 2024 über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (SIFEM-Gesetz, BBl 2024 1458). Der Bundesrat legt für die SIFEM für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele fest (Art. 9 Abs. 1, SIFEM-Gesetz). Der Verwaltungsrat der SIFEM sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat jährlich Bericht über die Zielerreichung und stellt die notwendigen Informationen für die Überprüfung der Zielerreichung zur Verfügung (Art. 9 Abs. 2, SIFEM-Gesetz). Der Bund besitzt 100 Prozent des Aktienkapitals, die Aktionärsrechte werden durch den Bundesrat wahrgenommen.
2 Strategische Schwerpunkte
2.1 Investitionsgrundsätze
Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM die folgenden Ziele erreicht:
Mehrwert : Die SIFEM stellt Finanzierungen zur Verfügung, die ohne öffentliche Unterstützung nicht in genügender Höhe oder nicht zu angemessenen Bedingungen erhältlich sind. Die SIFEM nimmt als aktive Investorin in der Regel Einsitz in die Beiräte der Fonds, an denen sie sich beteiligt.
Mobilisierung von privaten Mitteln : Die SIFEM strebt die Zusammenarbeit mit privaten Investoren an, die zusätzliche Ressourcen ko-investieren.
Nachhaltigkeit : Die SIFEM richtet ihre Investitionstätigkeit an der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit sowie der verantwortungsvollen Unternehmensführung aus. Ergänzend kann sie mit technischer Hilfe Investitionen in besonders schwierigen Kontexten erleichtern.
Geografische Ausrichtung : Die SIFEM richtet ihre Aktivitäten auf die Prioritätsländer und -regionen der IZA aus und nutzt Synergien mit der IZA-Strategie 2025-2028 (BBl 2024 1518). Investitionen in den am wenigsten entwickelten Ländern und fragilen Kontexten werden im Rahmen eines neuen Kooperationsmodells zwischen der SIFEM und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) weiter ausgebaut.
2.2 Entwicklungsziele
Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM die folgenden Ziele erreicht:
Wirtschaftliche Chancen und menschenwürdige Arbeitsplätze : Die durch die SIFEM finanzierten Unternehmen schaffen menschenwürdige Arbeitsplätze (UN-Nachhaltigkeitsziel 8, engl. Sustainable Development Goal, SDG* ¹ ), tragen zur Linderung von Armut bei (SDG 1)* sowie zum Aufbau von nachhaltiger
Industrie, Innovation und Infrastruktur
bei (SDG 9)*.
Klima- und Umweltschutz : Mit der Bereitstellung von langfristigem Kapital für Unternehmen trägt die SIFEM aktiv zur Erreichung der internationalen Klimaziele und den Zielen für nachhaltige Entwicklung bei. Neben Massnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) sind auch bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) und
verantwortungsvoller Konsum und Produktion
(SDG 12)* wichtige Ziele.
Soziale Verantwortung : Unterversorgte Gesellschaftsschichten erhalten einen verbesserten Zugang zu wichtigen Gütern und Dienstleistungen (SDG 10)*, wobei der Fokus auf die Stärkung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen (SDG 5) gelegt wird. SIFEM-Investitionen tragen zur Bereitstellung von essenziellen Gütern und Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)*, hochwertige Bildung (SDG 4)* oder Versorgungsinfrastrukturen (SDG 9)* bei.
¹
www.un.org/sustainabledevelopment/fr
; für die mit einem * gekennzeichneten SDG wurden keine Zielwerte definiert. Der Beitrag an alle SDG wird im jährlichen Wirkungsbericht ausgewiesen (s. Kap. 6).
2.3 Finanzielle Ziele und Risikomanagement
Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM die folgenden Ziele erreicht:
Die SIFEM sichert langfristig ihre Eigenfinanzierung , indem die Betriebskosten und die Investitionszusagen durch Rückflüsse aus abgeschlossenen Investitionen sowie durch einen adäquaten Bestand an Barmitteln gedeckt werden können. Das jährliche Betriebskostendach darf netto 1,5 Prozent der aktiven Verpflichtungen nicht übersteigen.
Der Bundesrat erwartet ein positives Gesamtergebnis nach IFRS ² -Rechnungslegung (inkl. Wechselkurseffekte) kumuliert über die Periode 2025-2028. Es wird eine jährliche Portfoliorendite von 2,5 Prozent in US-Dollar durchschnittlich über die letzten vier Jahre angestrebt.
Die SIFEM verfügt über ein Unternehmensrisikomanagement -System, das sich an der ISO-Norm 31000, und ein Compliancemanagement -System (CMS), das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert. Sie informiert den Eigner mindestens jährlich über die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im CMS.
Die SIFEM setzt ein Ressourcen- und Umweltmanagement analog demjenigen des Bundes (RUMBA) sowie das Klimapaket des Bundes um (d.h. Aktionsplan Flugreisen, Fahrzeugflotte, Umsetzungskonzept Gebäudebereich). Sie informiert den Eigner mindestens jährlich über die wichtigsten Ziele, Massnahmen und Resultate.
² International Financial Reporting Standards (
https://ifsr.org
).
3 Personalpolitische Ziele
Die Entschädigung der mandatierten Unternehmen regelt die SIFEM in Managementverträgen. Die Entschädigung für die Portfolioverwaltung besteht aus einer jährlichen Abgeltung, anteilig berechnet auf den aktiven Portfolioverpflichtungen, sowie einer variablen Komponente, welche höchstens 6 Prozent der jährlichen Abgeltung betragen darf. Als Beurteilungskriterien für die variable Komponente sind sowohl finanzielle Ziele als auch Entwicklungsziele zu berücksichtigen. Die Entschädigung für die Geschäftsführungsunterstützung (engl. Business Services Management ) erfolgt auf Aufwandbasis.
Die SIFEM sorgt dafür, dass der Anteil des höchsten individuellen Fixlohns, der sich aus dem SIFEM-Mandat ergibt, den Höchstbetrag der Lohnklasse 32 des Bundes nicht übersteigt (Art. 12, Bst. b, SIFEM-Gesetz).
4 Kooperationen
Durch die Investitionstätigkeit entstehen tragende Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Finanzakteuren (SDG 17*). Darüber hinaus engagiert sich die SIFEM sich in der Vereinigung der europäischen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften (engl. European Development Finance Institutions , EDFI) und in anderen geeigneten Netzwerken.
5 Anpassung der strategischen Ziele
Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb der Geltungsperiode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der SIFEM.
6 Berichterstattung
Die SIFEM berichtet dem Bundesrat gleichzeitig mit dem jährlichen Geschäftsbericht schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele des Vorjahres; sie erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen (Art. 9, Abs. 2, SIFEM-Gesetz). Ergänzend erstellt die SIFEM einen jährlichen Wirkungsbericht. Im Weiteren pflegt die SIFEM den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, namentlich im Rahmen der in der Regel dreimal jährlich stattfindenden Eignergespräche.
7 Kennzahlen und Indikatoren
7.1 Investitionsgrundsätze
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| Zielfeld | Kennzahlen/Indikatoren | Messung |
|---|---|---|
| 1) Mehrwert | Mindestens die Hälfte der Investitionszusagen an Fonds ermöglichen erstmalige Abschlüsse. | Jährlich |
| 2) Mobilisierung privates Kapital | 100 Mio. CHF direkte Mobilisierung von privaten und institutionellen Ko-Investoren. 200 Mio. CHF gemäss der Methodologie des Entwicklungshilfeausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). | Kumuliert 2025-2028 Kumuliert 2025-2028 |
| 3) Nachhaltigkeit | Die SIFEM verpflichtet sämtliche Finanzintermediäre und Portfoliounternehmen zur Einhaltung der Verantwortungsbewussten Investitionspolitik. ³ | Jährlich |
| 4) Geographische Ausrichtung | Alle Investitionen werden in Entwicklungs- und Schwellenländern (gemäss OECD) getätigt. Mindestens 60 % der Investitionszusagen fliessen in Schwerpunktländer oder -regionen der Schweizer IZA. ⁴ Investitionen in die ärmsten Länder (Least Developed Countries LDC, gemäss der Definition der Vereinten Nationen vom 1.1.2025) machen mindestens 12 % der aktiven Verpflichtungen aus. | Durchschnitt 2025-2028 Durchschnitt 2025-2028 |
³
https://sifem.ch/de
> Unsere Investitionen > Ansatz > SIFEM’s Approach to Responsible Investment
⁴ Regionale oder globale Fonds gelten als Investitionen in Schwerpunktländern, wenn mindestens 50 % der Investitionen des Fonds in Schwerpunktländern erfolgen (20 % für Sub-Sahara-Afrika).
7.2 Entwicklungsziele
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| Zielfeld | Kennzahlen/Indikatoren | Messung |
|---|---|---|
| 5) Menschenwürdige Arbeitsplätze (SDG 8) | Die SIFEM trägt zur Schaffung und/oder Erhaltung von jährlich mindestens 10 000 Stellen (pro rata) ⁵ bei. | Jährlich |
| 6) Emissionsminderung und Klimaanpassung (SDG 7, 13) | Mindestens 30 % der Investitionszusagen dienen dem Klimaschutz gemäss Methodologie der OECD. Alle Investitionszusagen sind mit den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens sowie den nationalen Klimazielen der Länder vereinbar. | Durchschnitt 2025-2028 Jährlich |
| 7) Geschlechtergleichstellung (SDG 5) | Mindestens 30 % der Investitionsverpflichtungen tragen zur Geschlechtergleichheit bei. ⁶ | Durchschnitt 2025-2028 |
| 8) Entwicklungswirkung insgesamt | Mindestens 75 % der Investitionen im Portfolio müssen im Nachhinein nach Massgabe des von der SIFEM implementierten Entwicklungs-Monitoringsystems mit «gut» oder «sehr gut» bewertet werden. | Durchschnitt 2025-2028 |
⁵ Wenn die SIFEM mit 10 % an einem Fonds beteiligt ist, der in ein Portfoliounternehmen mit 1000 Stellen investiert, werden 100 Stellen ausgewiesen.
⁶ Gemäss dem von den Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen initiierten globalen Standard für geschlechtsspezifische Investitionen
www.2xchallenge.org
> 2X criteria.
7.3 Finanzielle Ziele und Risikomanagement
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| Zielfeld | Kennzahlen/Indikatoren | Messung |
|---|---|---|
| 9) Finanzierung | Die Barmittel sind vollständig verpflichtet. Überverpflichtungen sind höchstens im Umfang von 15 % der aktiven Verpflichtungen zulässig. | Jährlich |
| 10) Effizienz | Betriebskostendach von netto 1,5 % der aktiven Verpflichtungen. | Jährlich |
| 11) Rechnungsergebnis | Positives Gesamtergebnis nach IFRS-Rechnungslegung (inkl. Wechselkurs). | Kumuliert 2025-2028 |
| 12) Renditeziel | 2,5 % in USD durchschnittlich über die letzten vier Jahre. | Jährlich |
| 13) Toleranzschwellen Anlagerisiken | Der Anteil der Investitionen, die als «hohe» und «sehr hohe» Risikoprojekte klassifiziert sind, ist tiefer als 45 % für Fonds und tiefer als 20 % für Investitionen mit laufenden Erträgen. | Jährlich |
| 14) Risikomanagement | Die SIFEM verfügt über ein Unternehmensrisikomanagement-System, das sich an der ISO-Norm 31000, und ein Compliancemanagement-System (CMS), das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert. Die Anwendung von anderen gleichwertigen Standards ist nach dem Prinzip «comply or explain» möglich. Die SIFEM informiert den Eigner zeitgerecht über die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im CMS. | Einmal 2025-2028: Externes Audit des Risikomanagements und CMS durch eine unabhängige Prüfstelle im Auftrag des SIFEM-Verwaltungsrates. Information des Bundesrates (Auditbericht, Stellungnahme) im Rahmen der Berichterstattung über die Erfüllung der strategischen Ziele. |
| 6. Dezember 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Bundesrecht
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