BBl 2024 3031
CH - Bundesblatt

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Leubringen / Magglingen; Provisorische Unterkunft

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Leubringen / Magglingen; Provisorische Unterkunft
vom 2. Dezember 2024
Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, vom 7. Dezember 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Unterkunftsprovisorium des Ausbildungsgebäudes für die Spitzensportrekruten unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
9. Dezember 2024 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
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