Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
vom 15. September 2022
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 6 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 30. September 2022 ² über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25. April 2022 ³ und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juni 2022 ⁴ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 814.310 ; AS 2023 655
³ BBl 2022 1536
⁴ BBl 2022 1540
Art. 1
¹ Für die Finanzierung der Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen nach Artikel 6 Absatz 1 und für die Absicherung von Risiken nach Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit wird ein Verpflichtungskredit von 1,2 Milliarden Franken für sechs Jahre ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit bewilligt.
² Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
| Nationalrat, 15. Juni 2022 Der Präsident: Irène Kälin Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 15. September 2022 Der Präsident: Thomas Hefti Die Sekretärin: Martina Buol |
Bundesrecht
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