Kernkraftwerk Gösgen-Däniken: Gesuch für die Bewilligung einer thermischen Grundwassernutzung für das Projekt Sicherungszentrale SIZ ZT60
Kernkraftwerk Gösgen-Däniken: Gesuch für die Bewilligung einer thermischen Grundwassernutzung für das Projekt Sicherungszentrale SIZ ZT60
Öffentliche Auflage des Gesuchs der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG vom 20. Dezember 2024 betreffend Erteilung einer Baubewilligung für vier Grundwasserbrunnen sowie der Bewilligung einer Grundwassernutzung für thermische Zwecke.
Gemeinde:
Däniken
Gesuchstellerin:
Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Postfach, 4658 Däniken
Gegenstand:
Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG AG) betreibt auf dem Gemeindegebiet von Däniken das Kernkraftwerk Gösgen (KKG). Die KKG AG plant einen Neubau für die sogenannte Sicherungszentrale (SIZ). Dieser Neubau der SIZ soll vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mittels Freigabe bewilligt werden. Die neue SIZ muss gekühlt und geheizt werden. Dies soll durch die Nutzung von Grundwasser erfolgen. Für diese Nutzung des Grundwassers ist der Bau von vier Grundwasserbrunnen erforderlich. Mit Gesuch vom 20. Dezember 2024 ans Bundesamt für Energie (BFE) beantragt die KKG AG die Erteilung einer Bewilligung für den Bau von zwei Brunnen für die Grundwasserentnahme sowie den Bau von zwei Brunnen für die Grundwasserrückgabe auf dem Areal des KKG sowie die Erteilung einer Bewilligung für die Grundwassernutzung für thermische Zwecke. Aufgrund dieses Gesuchs hat das BFE ein Verfahren eröffnet.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 49 ff. i. V. m. Artikel 61 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1 ), der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11 ) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ).
Öffentliche Auflage:
Die eingereichten Gesuchsunterlagen können vom 21. Februar 2025 bis zum 24. März 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden:
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Gemeindehaus, 1. Stock, Kürzestrasse 13, 4658 Däniken
Einsprachen:
Einsprache betreffend den Gegenstand des Verfahrens kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist vom 21. Februar 2025 bis 24. März 2025 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, mit dem Vermerk «Thermische Grundwassernutzung» eingereicht werden.
Hinweise:
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Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen. Einsprachen sind zu unterzeichnen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).
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Die vom Projekt betroffenen Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache (Art. 55 Abs. 3 KEG).
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Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen (Art. 11 a VwVG). Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30 a Abs. 3 VwVG).
| 20. Februar 2025 | Bundesamt für Energie (BFE) |
Bundesrecht
Kernkraftwerk Gösgen-Däniken: Gesuch für die Bewilligung einer thermischen Grundwassernutzung für das Projekt Sicherungszentrale SIZ ZT60
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