Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
                            Allgemeinverfügung  über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 27. März 2025
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 ¹  über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹   SR  916.161
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            Biorga Contra Schwefel (W-18-4, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Capito Bio-Schwefel (W-18-2, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kumulus WG (W-4458, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Microthiol Spécial Disperss (W-7170, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sanoplant Schwefel (W-18-3, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Solfovit WG (W-4458-1, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sufralo (W-18-1, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            THIOVIT (W-7367, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Thiovit Jet (W-18, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind, befristet bis zum 31. Oktober 2025, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            open_with
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anwendungsgebiet | Wirkung | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Obstbau | |||
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 kg/ha Anwendung: Vor der Blüte | 1, 2 | 
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Nach der Blüte | 1, 2 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18 a  und 18 b  NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinweis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel wurden für die genannten Anwendungen nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            Mycosan-S (W-4495-1, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            MycoSan-S (W-7227-1, 80% Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Netzschwefel Stulln (W-7227, 80 % Schwefel)mic
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schwefel 80 WG (W-4495, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind, befristet bis zum 31. Oktober 2025, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Wirkung | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Obstbau | |||
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 kg/ha Anwendung: Vor der Blüte | 1, 2, 3 | 
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Nach der Blüte | 1, 2, 3 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18 a  und 18 b  NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinweis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel wurden für die genannten Anwendungen nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            Elosal Supra (W-986, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Elosal Supra (W-7258, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Microthiol Spécial Disperss (W-7258-1, 80 % Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind, befristet bis zum 31. Oktober 2025, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            open_with
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anwendungsgebiet | Wirkung | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Obstbau | |||
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 kg/ha Anwendung: Vor der Blüte | 1, 2, 3, 4 | 
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Nach der Blüte | 1, 2, 3, 4 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18 a  und 18 b  NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinweis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel wurden für die genannten Anwendungen nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            BIOHOP HelioSOUFRE (W-5323-1, 51.1 %, 700 g/l Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Heliosoufre S (W-5323, 51.1 %, 700 g/l Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Thiovit Liquid (W-5323-2, 51.1 %, 700 g/l Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind, befristet bis zum 31. Oktober 2025, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            open_with
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anwendungsgebiet | Wirkung | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Obstbau | |||
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 l/ha Anwendung: Vor der Blüte | 1, 2, 3, 4 | 
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 l/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Nach der Blüte | 1, 2, 3, 4 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nur in einem Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18 a  und 18 b  NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinweis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel wurden für die genannten Anwendungen nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Pflanzenschutzmittel
                            Actiol (W-5162-1, 52.4 %, 723 g/l Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Soufre FL (W-5162, 52.4 %, 723 g/l Schwefel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind, befristet bis zum 31. Oktober 2025, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            open_with
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anwendungsgebiet | Wirkung | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Obstbau | |||
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 l/ha Anwendung: Vor der Blüte | 1, 2, 3, 4 | 
| Aprikose | Schrotschuss | Konzentration: 0.15-0.3 % Aufwandmenge: 2.4-4.8 l/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Nach der Blüte | 1, 2, 3, 4 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Nur in einem Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18 a  und 18 b  NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinweis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel wurden für die genannten Anwendungen nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Entzug der aufschiebenden Wirkung
                            Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 ²  über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Allgemeinverfügung ersetzt diejenige vom 11. März 2025
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsmittelbelehrung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                | 27. März 2025 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss | 
                            ²    SR  172.021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
                        
                        
                    
                    
                    
                
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