Armeebotschaft 2025
Armeebotschaft 2025
vom 26. Februar 2025
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe der folgenden Bundesbeschlüsse:
-
Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2025;
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Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge, F-5 Tiger;
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Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2025.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
| 26. Februar 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Übersicht
Mit der Armeebotschaft 2025 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten Verpflichtungskredite in der Höhe von 1,697 Milliarden Franken. Davon sind 1,512 Milliarden Franken für Investitionen in Rüstungsbeschaffungen vorgesehen. Weitere 185 Millionen Franken beantragt der Bundesrat für Immobilienprojekte des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Zudem legt er den eidgenössischen Räten noch einmal den Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger vor.
Ausgangslage
Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 hat sich die sicherheitspolitische Lage in Europa markant verschlechtert. Der Krieg hat nachhaltige Auswirkungen auf Europa und somit auch auf die Schweiz. Die im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 und in der Armeebotschaft 2024 geschilderte Lage hat sich weiter zugespitzt. So werden Mittel der hybriden Konfliktführung - insbesondere Sabotageaktionen, Beeinflussungsaktivitäten und Cyberangriffe - vermehrt auch gegen die Schweiz eingesetzt. Auch das Risiko eines bewaffneten Angriffs ist gestiegen, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit weiterhin tief ist.
Aufgrund dieser Entwicklung haben sich Bundesrat und Parlament dafür ausgesprochen, die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee zu stärken. Die in der Armeebotschaft 2024 aufgezeigten Eckwerte zur längerfristigen Ausrichtung der Armee orientieren sich an einem breiten, ausgewogenen Fähigkeitsprofil. Um dieses zu erreichen, ist ein Fähigkeitserhalt und -aufbau in mehreren Bereichen notwendig. Fähigkeitslücken bestehen heute vor allem in den Bereichen der Führung und Vernetzung sowie beim Nachrichtenverbund und bei den Sensoren, aber auch bei der Wirkung am Boden, in der Luft sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Mit dem Rüstungsprogramm 2025 soll ein Teil dieser Fähigkeitslücken geschlossen werden.
Inhalt der Vorlage
Mit der Armeebotschaft 2025 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten Verpflichtungskredite in der Höhe von 1,697 Milliarden Franken. Die Botschaft enthält das Rüstungsprogramm 2025 mit geplanten Investitionen von 1,512 Milliarden Franken sowie das Immobilienprogramm VBS 2025 mit Projekten im Umfang von 185 Millionen Franken. Zudem enthält sie einen Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger.
Vier Rüstungsvorhaben dienen dazu, die Führungsfähigkeit und Vernetzung der Truppen zu verbessern. Damit einsatzkritische Systeme und Anwendungen auch auf den unteren taktischen Stufen mobil eingesetzt werden können, soll die Informatikinfrastruktur ausgebaut werden (IT-Infrastruktur bei der Truppe, 1. Tranche, 110 Mio. Fr.). Um Daten schnell, sicher und standardisiert zwischen den einzelnen Fachbereichs- und Führungsstufen austauschen zu können, sind zudem verschiedene Softwarelösungen erforderlich (Querschnittliche Services im Verbund, 1. Tranche, 72 Mio. Fr.). Ziel ist es, einen digitalen Verbund zwischen Sensoren, Entscheidungsträgern und Effektoren herzustellen. Um die Interaktion der einsatzkritischen Systeme und Applikationen vor der Inbetriebnahme überprüfen zu können, steht der Armee auf dem Waffenplatz Dübendorf eine Test- und Integrationsumgebung zur Verfügung. Diese soll aufgelöst und auf dem Waffenplatz Frauenfeld neu aufgebaut werden (Test- und Integrationsumgebung für einsatzkritische IKT, 30 Mio. Fr.). Damit die Sicherheit des digitalen Verbunds gewährleistet ist, müssen Daten verschlüsselt übertragen werden können. Heute arbeitet die Armee mit einer Vielzahl von Verschlüsselungslösungen, die durch eine überschaubare Anzahl von Chiffrierverfahren ersetzt werden soll (Verschlüsselungslösungen, 50 Mio. Fr.).
Zwei weitere Rüstungsvorhaben ermöglichen eine Fähigkeitserweiterung im Bereich «Nachrichtenverbund und Sensoren». Um das Luftlagebild zu ergänzen, sollen zusätzliche Passivradare beschafft werden, die schwieriger zu orten sind als Aktivradare (Passivradar zur Luftraumüberwachung, 80 Mio. Fr.). Für die taktische Aufklärung im bodennahen Raum stehen einigen Verbänden Mini-Drohnen zur Verfügung. Die Armee hat solche erst in kleinen Mengen beschafft und will nun weitere Verbände damit ausrüsten (Mini-Drohnen, 30 Mio. Fr.).
Um die Wirkung gegen Ziele am Boden zu verbessern, will die Armee ein neues radgestütztes Artilleriesystem beschaffen. Dieses soll die mehr als fünfzig Jahre alte Panzerhaubitze M-109 ersetzen und eine Wirkdistanz von 50 Kilometern erreichen (Indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz, 850 Mio. Fr.). Zudem müssen bei den Panzern der im Einsatz stehenden Leopard-2-Flotte Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden (255 Mio. Fr.), während beim Bergepanzer 01 zusätzlich ein Werterhalt realisiert werden muss (35 Mio. Fr.).
Neben dem Rüstungsprogramm beantragt der Bundesrat dem Parlament noch einmal die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger. Das Parlament hat diese Vorlage mit der Armeebotschaft 2022 abgelehnt, inzwischen aber die gegenteilige Absicht erklärt.
Mit dem Immobilienprogramm VBS 2025 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit im Umfang von 185 Millionen Franken. Auf dem Waffenplatz Monteceneri ist der Neubau eines Medizinischen Zentrums der Region geplant (21 Mio. Fr.). Künftig wird die stationäre medizinische Versorgung des italienischsprachigen Landesteils nur noch an einem statt wie bisher an drei Standorten erfolgen. Zudem soll auf dem Waffenplatz Chamblon eine modular aufgebaute, verlegbare Unterkunft für die Truppe errichtet werden, um die Raumkapazität zu erhöhen (24 Mio. Fr.). Mit dem Verpflichtungskredit sollen schliesslich zahlreiche kleinere Immobilienprojekte realisiert werden, wozu beispielsweise Ausbauten oder Werterhaltungsmassnahmen an der bestehenden Infrastruktur zählen (140 Mio. Fr.).
Botschaft
1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen
1.1 Sicherheitspolitische Lage
1.1.1 Kriege, Konflikte und Krisenherde
Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 hat sich die sicherheitspolitische Lage in Europa markant verschlechtert. Der nachhaltige Bruch der europäischen Sicherheitsordnung hat auf dem Kontinent in mancher Hinsicht zu Instabilität geführt. Steigende Energiepreise und Lieferengpässe haben die bereits angespannte Wirtschaftslage belastet, während Sabotageaktionen, Beeinflussungsaktivitäten, Desinformationskampagnen und Cybervorfälle stark zugenommen haben. Der Krieg in der Ukraine wird mit hoher Intensität geführt und ist von einem schnellen, flexiblen Einsatz neuer Technologien geprägt. Russische Schläge treffen zivile Ziele und Infrastruktur in der ganzen Ukraine empfindlich.
Gleichzeitig bestehen und verschärfen sich andere Krisen und Konflikte, die im Bericht vom 26. Juni 2024 ¹ über die jährliche Beurteilung der Bedrohungslage aufgeführt sind und von deren Auswirkungen auch die Schweiz betroffen ist. Der im Herbst 2023 eskalierte Konflikt zwischen Israel und der Hamas hat eine humanitäre Notlage ausgelöst, hat sich in der Region ausgeweitet und kann wiederum die Radikalisierung sowie Terrorismus fördern. Hinzu kommt, dass die Entwicklungen in Syrien nach dem Ende der langjährigen Herrschaft der Assad-Regierung noch ungewiss sind.
Auch in Afrika verschlechtert sich die Sicherheitslage zusehends. Laufend entstehen neue Konfliktherde, die auch die Sicherheit Europas betreffen. Der Militärputsch in Niger mit der Ausweisung US-amerikanischer Truppen oder die Gewalteskalation im Sudan sind Beispiele dafür. Der absehbare Migrationsdruck auf die nordafrikanischen Staaten könnte in absehbarer Zeit auch Europa belasten.
Bei diesen Konflikten nehmen auch ausländische Akteure Einfluss und unterstützen die Konfliktparteien. Die Internationalisierung der Konflikte ist somit ein Zeichen und Element der zunehmenden Machtpolitik. Gleichzeitig schwächt dies die Handlungsfähigkeit internationaler Sicherheitsorganisationen, namentlich der Vereinten Nationen (UNO) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Internationale Spannungen, etwa zwischen westlichen Demokratien wie den USA oder den EU-Mitgliedstaaten auf der einen Seite und autoritären Staaten wie China und Russland auf der anderen, nehmen weiter zu. Diese Entwicklung dürfte die globale Sicherheitslage in den nächsten Jahren massgeblich prägen.
¹ BBl 2024 1609
1.1.2 Situation auf dem Rüstungsmarkt
Der russische Angriff auf die Ukraine war ein Weckruf für Europa. Viele europäische Staaten, die nach dem Ende des Kalten Krieges ihre Militärausgaben kürzten, richten ihre Streitkräfte wieder auf die Landesverteidigung aus und erhöhen ihre Verteidigungsbudgets massgeblich. Finnland und Schweden sind der Nato beigetreten, während andere Länder die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht in Betracht ziehen. In der Folge ist die Nachfrage nach Rüstungsgütern stark gestiegen. Dies wiederum hat zu längeren Lieferfristen und deutlich höheren Preisen geführt.
Die Auslieferung von komplexen Systemen dauerte zu Beginn des Kriegs in der Ukraine durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Da die Produktionskapazitäten der Rüstungskonzerne beschränkt sind, ist heute mit einer Lieferfrist von drei bis vier Jahren zu rechnen. Je nach Technologiebereich sind die Fristen sogar noch länger. Vor allem im IT-Bereich sind die Ressourcen knapp. Hochspezialisierte Systeme, beispielsweise Sensoren für die Luftraumüberwachung oder für die Aufklärung, sind Mangelware. Weitere Lieferengpässe sind bei der grosskalibrigen Munition zu verzeichnen, welche die Schweiz aus dem Ausland beziehen muss, oder bei Komponenten für die geschützte Mobilität, wie beispielsweise Stahlpanzerungen. Angesichts der langen Lieferfristen ist es wichtig, Rüstungsmaterial möglichst früh zu bestellen und damit Zeit zu gewinnen.
Die hohe Nachfrage hat im vergangenen Jahr auch die Preise weiter in die Höhe getrieben. So liegen beispielsweise die Kosten für das mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm beantragte Artilleriesystem rund 40 Prozent höher, als noch vor einem Jahr angenommen wurde. Die Preise für bestimmte Munitionssorten haben sich sogar mehr als verdoppelt. Teilweise müssen auch Reservationsgebühren für Produktionsfenster bezahlt werden. Ein Teil der Preisanstiege ist durch die Inflation bedingt, die vor allem im Ausland noch immer hoch ist. Bei einer angenommenen Lieferzeit von vier Jahren muss mit einer Teuerung von etwa 10 Prozent gerechnet werden.
Die neutrale Schweiz geniesst als Nichtmitglied der Nato und der Europäischen Union keine Priorität beim Kauf von Rüstungsgütern. Im Vergleich zu anderen Staaten ist ihr Beschaffungsvolumen klein. Dementsprechend gering ist auch das Interesse der Anbieter. Diese sind am Verkauf von grösseren Mengen an Rüstungsgütern interessiert und verzichten zunehmend darauf, an Ausschreibungen der Schweiz teilzunehmen.
Zudem haben die Neutralitätspraxis der Schweiz und die damit zusammenhängenden Restriktionen im Bereich der Exportkontrolle dazu geführt, dass hierzulande ansässige Rüstungsunternehmen von europäischen Kunden als nicht mehr zuverlässig wahrgenommen werden. Folglich werden Schweizer Unternehmen bei Beschaffungsvorhaben anderer Staaten vermehrt benachteiligt und von den Lieferketten ausländischer Lieferanten ausgeschlossen.
Die Möglichkeiten für Schweizer Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen ausserhalb des Heimmarkts anzubieten, werden dadurch stark einschränkt und die Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) ² wird geschwächt. Die Schweiz muss günstige Rahmenbedingungen schaffen, damit ihre Rüstungsindustrie im Ausland wieder als verlässliche Partnerin wahrgenommen wird und - auch zu ihrem eigenen Vorteil - Beiträge zugunsten von internationalen Sicherheitskooperationen leisten kann.
² www.ar.admin.ch > Rüstungspolitik > STIB
1.1.3 Internationale Sicherheitskooperationen
Die Schweiz ist Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Die Stärkung der internationalen Stabilität und des Friedens liegt im Interesse der Schweiz. Darum engagiert sie sich im UNO-Sicherheitsrat und leistet Beiträge zur militärischen Friedensförderung. Der Bundesrat will die internationale Zusammenarbeit mit der Nato, der EU und bilateral mit einzelnen Ländern intensivieren, stets unter Einhaltung der Neutralität. Die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit setzt solche Partnerschaften voraus.
Dank Rüstungs-, Forschungs- und Ausbildungskooperationen mit internationalen Partnern profitiert die Schweiz von Know-how und kann Synergien bei Rüstungsbeschaffungen nutzen, beispielsweise mit der Beteiligung an der European Sky Shield Initiative . Die Schweiz signalisiert damit, dass sie einen substanziellen Beitrag zur Sicherheit in Europa leisten will, ohne einem Verteidigungsbündnis beizutreten. Ein sicherheitspolitischer Alleingang mit Verzicht auf internationale Kooperationen ist heute in Anbetracht der vielfältigen Abhängigkeiten undenkbar.
1.2 Streitkräfteentwicklung
In seinem Zusatzbericht vom 7. September 2022 ³ zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 über die Folgen des Krieges in der Ukraine erachtete es der Bundesrat als erforderlich, die Fähigkeitslücken der Armee rascher als zuvor geplant zu schliessen, Fähigkeiten im gesamten Spektrum zu erhalten und die Bereitschaft zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs zu erhöhen. Mit der Armeebotschaft 2024 vom 14. Februar 2024 ⁴ hat er eine Variante zur längerfristigen Ausrichtung der Armee vorgeschlagen, die diese Kriterien erfüllt. Sie sieht eine ausgewogene Fähigkeitsentwicklung vor, die auf eine hybride Konfliktführung, auf Bedrohungen aus der Distanz und im Extremfall auf einen umfassenden militärischen Angriff ausgerichtet ist. Dies setzt ausreichende militärische Fähigkeiten in allen Wirkungsräumen, die Fähigkeit zur Interoperabilität und zur internationalen Kooperation sowie
eine durchhaltefähige Infrastruktur voraus.
Die eidgenössischen Räte haben sich mit dieser Ausrichtung einverstanden erklärt. Zudem haben sie sich dafür ausgesprochen, bestehende Fähigkeitslücken im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung früher als geplant zu schliessen. Zu diesem Zweck haben sie mit dem Rüstungsprogramm 2024 einen Verpflichtungskredit von 660 Millionen Franken bewilligt. Damit wird der Fähigkeitsaufbau zur Wirkung gegen Ziele im unteren und mittleren Luftraum (bis 8000 m ü. M.) ermöglicht. Das neue System wird insbesondere der Abwehr von Marschflugkörpern, taktischen Drohnen sowie Kampfflugzeugen dienen und soll in allen Lagen eingesetzt werden.
Weitere Fähigkeitslücken bestehen vor allem in den Bereichen «Führung und Vernetzung» sowie «Nachrichtenverbund und Sensoren», aber auch bei der Wirkung am Boden sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Teilweise konnte für ausser Dienst gestellte Systeme - zum Beispiel für den Panzerjäger 90 - kein Ersatz beschafft werden, weshalb die Bodentruppen gepanzerte Ziele nur noch auf kurze Distanz bekämpfen können. Teilweise entspricht der technologische Stand von Systemen nicht mehr den heutigen Anforderungen, was beispielsweise für die Schutzwirkung des 60-jährigen Schützenpanzers M113 zutrifft. Fähigkeitslücken können aber auch entstehen, wenn die Armee neue Aufgaben übernehmen muss und dafür zusätzliche Fähigkeiten aufbauen soll, etwa in den Bereichen Cyberabwehr oder Weltraum.
In einem ersten Schritt sollen Lücken geschlossen werden, die für die Verteidigungsfähigkeit besonders kritisch sind. Am Boden gehört dazu die Erneuerung der Mittel zur indirekten Feuerunterstützung auf mittlere Distanz (Ersatz der Panzerhaubitzen). Bei der bodengestützten Luftverteidigung müssen Lücken bei der Bekämpfung von Zielen im mittleren und unteren Luftraum geschlossen werden. Die Führung ist auf einen digitalen Verbund zur schnellen und sicheren Datenübertragung angewiesen. Für die Nachrichtenbeschaffung muss die Anzahl der bestehenden Sensoren erhöht und ihre Qualität verbessert werden. Schliesslich muss auch die Bevorratung von Munition und Ersatzteilen bedeutend erhöht werden.
Da grosse Rüstungsbeschaffungen sieben bis zwölf Jahre in Anspruch nehmen, wird der erste Schritt zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit etwa im Jahr 2040 abgeschlossen sein. Bis 2050 wird die Armee für einen Verteidigungseinsatz vollständig ausgerüstet und ausgebildet sein - vorausgesetzt, dass die von Bundesrat und Parlament geplante schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) umgesetzt wird und es keine produktionsbedingten Verzögerungen gibt.
³ BBl 2022 2357 , S. 33
⁴ BBl 2024 563
1.3 Finanzielle Rahmenbedingungen
Im Juni 2022 nahmen die eidgenössischen Räte die
gleichlautenden Motionen 22.3367 und 22.3374 («Schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben») ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen an.
Diese Vorstösse
verlangten, dass die
Armeeausgaben
schrittweise erhöht
werden,
damit
sie spätestens 2030 mindestens ein Prozent des BIP betragen
. Im Januar 2023 erstreckte der Bundesrat diese Frist aus finanzpolitischen Überlegungen bis 2035.
Im Februar 2024 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 ⁵ . Das Parlament beschloss, den Zahlungsrahmen um 4 Milliarden Franken auf 29,8 Milliarden Franken zu erhöhen. Gleichzeitig will es die Mittel für die Armee ab 2025 aufstocken, um deren Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Das Parlament hat daher den Voranschlag 2025 um 530 Millionen Franken erhöht. Zudem hat das Parlament dem Bundesrat im Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2026-2028 ⁶ den Auftrag erteilt, die Armeeausgaben gegenüber der bisherigen Finanzplanung um je 450 bis 500 Millionen zu erhöhen. Für die Jahre ab 2029 verlangt die von der Finanzkommission des Ständerats eingereichte Motion 24.4272 («Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025-2032») eine Erhöhung der Armeeausgaben um jährlich 900 Millionen. Diese Aufstockungen spiegeln die Absicht, die Armeeausgaben bis im Jahr 2032 auf ein Prozent des BIP zu erhöhen. Sie sind noch nicht gegenfinanziert.
Mit der Armeebotschaft 2025 werden Verpflichtungskredite in der Höhe von 1,697 Milliarden Franken beantragt. Die entsprechenden Ausgaben werden im ordentlichen Armeebudget eingestellt und vom Parlament jährlich mit den Voranschlägen bewilligt. Die Ausgaben richten sich nach dem Ziel des Parlaments, die Armeeausgaben bis 2032 auf ein Prozent des BIP zu erhöhen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, ist die Finanzierung der mit der vorliegenden Botschaft beantragten Beschaffungen zwar möglich, doch müsste der Bundesrat mit künftigen Armeebotschaften tiefere Verpflichtungskredite beantragen als geplant. Zudem müsste die Armee prüfen, ob bestimmte Vorhaben später als geplant umgesetzt werden können, damit Zahlungen aufgeschoben werden können. Solche Massnahmen würden aber bedeuten, dass die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit verzögert würde.
⁵ BBl 2024 3204
⁶ BBl 2025 …
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 2024 ⁷ zur Legislaturplanung 2023-2027 und in Artikel 19 Massnahme 100 des Bundesbeschlusses vom 6. Juni 2024 ⁸ über die Legislaturplanung 2023-2027 angekündigt.
Gemäss der Legislaturplanung 2023-2027 und dem Legislaturfinanzplan 2025-2027 soll die Schweiz unter anderem ihre Kompetenzen zur Führung und Bewältigung von Krisen erhöhen, ihre Widerstandsfähigkeit stärken und über die notwendigen Instrumente und Mittel verfügen, um auf Gefahren und Bedrohungen ihrer Sicherheit angemessen reagieren zu können. Die eidgenössischen Räte haben am 9. Dezember 2024 zur Deckung des Finanzbedarfs der Armee (Gruppe Verteidigung und Bundesamt für Rüstung armasuisse) einen Zahlungsrahmen von 29,8 Milliarden Franken für die Jahre 2025-2028 bewilligt. ⁹ Allfällige Änderungen dieser Planungsgrundlagen werden durch den jährlichen Planungsrhythmus der Armee aufgefangen und in künftigen Armeebotschaften berücksichtigt. Zudem strebt der Bundesrat bei der Armee ein Verhältnis von Betriebsausgaben zu Investitionsausgaben von 60 zu 40 Prozent an.
Der Bundesrat beantragt mit der vorliegenden Armeebotschaft Verpflichtungskredite für das Rüstungsprogramm 2025 und das Immobilienprogramm VBS 2025. Die Eckwerte über die längerfristige Ausrichtung der Armee, die Verpflichtungskredite für Armeematerial und der Zahlungsrahmen der Armee werden dagegen nur alle vier Jahre beantragt.
⁷ BBl 2024 525
⁸ BBl 2024 1440
⁹ BBl 2024 3204
2 Rüstungsprogramm 2025
2.1 Kurzfassung
Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2025 Verpflichtungskredite im Umfang von 1,512 Milliarden Franken:
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| Fähigkeitsbereich | Rüstungsvorhaben | Mio. Fr. |
|---|---|---|
| Führung und Vernetzung | - IT-Infrastruktur bei der Truppe (1. Tranche)- Querschnittliche Services im Verbund (1. Tranche)- Test- und Integrationsumgebung für einsatzkritische IKT- Verschlüsselungslösungen | 110 72 30 50 |
| Nachrichtenverbund und Sensoren | - Passivradar zur Luftraumüberwachung- Mini-Drohnen (Ergänzungsbeschaffung) | 80 30 |
| Wirkung gegen Ziele am Boden | - Indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz- Instandsetzung Panzer 87 Leopard WE- Werterhalt Bergepanzer 01 | 850 255 35 |
| Rüstungsprogramm 2025 | 1512 | |
Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Teuerung, den Risikoanteil und die Mehrwertsteuer.
2.2 IT-Infrastruktur bei der Truppe (1. Tranche)
2.2.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die Armee muss ihre Aufgaben in mehreren Wirkungsräumen (Boden, Luft, Cyber- und elektromagnetischer Raum, Weltraum, Informationsraum) gleichzeitig erfüllen können. Sie muss Informationen rasch und sicher zwischen
verschiedenen Führungsstufen und Systemen, aber auch mit zivilen Behörden austauschen.
Dazu ist ein digitaler Verbund von Sensoren, Entscheidungsträgern und Effektoren notwendig. Die Armee baut einen solchen Verbund schrittweise auf. Die taktische Stufe (Einheit/Truppenkörper) ist davon aber noch weitgehend ausgeschlossen. Dies erschwert ein gemeinsames Lageverständnis und die Führung der Verbände.
Um diese Fähigkeitslücke zu schliessen, will die Armee die erforderlichen Informatiksysteme für den mobilen und teilmobilen Betrieb bei sämtlichen Verbänden bis auf die taktische Stufe ausbauen. Dieser Ausbau wird es den Truppen erlauben, in allen Lagen rasch und situationsgerecht zu wirken und einen Wissensvorsprung gegenüber möglichen Gegnern zu erlangen. Dadurch können sie die Risiken im Einsatz reduzieren. Zudem wird die Systemlandschaft der Armee vereinfacht und vereinheitlicht, was die Cybersicherheit erhöht.
2.2.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Mit dem Rüstungsvorhaben «IT-Infrastruktur bei der Truppe» werden die bestehenden Informatiksysteme erweitert, damit sie allen Führungsstufen zur Verfügung stehen. Geplant ist die Beschaffung einer dezentralen Basisinfrastruktur, die hauptsächlich von der Truppe betrieben werden kann - entweder autonom, mobil oder teilmobil. Dazu gehören zum Beispiel Rechner, Server, Netzwerkkomponenten und Software.
Das Mengengerüst der ersten Tranche richtet sich nach dem Bedarf von Berufs- und Milizformationen auf der operativen Stufe, wo Operationen und Einsätze koordiniert werden, und der taktischen Stufe, wo die Mittel im Verbund zum Einsatz kommen. Zwei weitere Tranchen im Gesamtumfang von etwa 370 Millionen Franken werden dem Parlament voraussichtlich Ende der 2020er- und Mitte der 2030er-Jahre beantragt. So kann die Armee laufend Erfahrungen sammeln und diese - ebenso wie technologische Neuerungen - in die Weiterentwicklung einfliessen lassen.
2.2.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die Evaluation der ersten Tranche von IT-Lösungen erfolgt schrittweise und in direkter Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern. Die Ergebnisse aus Truppenversuchen werden laufend ausgewertet und fliessen in die weitere Entwicklung ein. Nach der Evaluationsphase kann die Ausrüstung weiterer Truppen, Stäbe und Anlagen erfolgen.
Die IT-Lösungen der ersten Tranche werden bis Ende 2027 entwickelt und eingeführt, damit anschliessend die serienmässige Ausrüstung erfolgen kann.
2.2.4 Geprüfte Alternativen
Damit Einsatzverbände beim Unterbruch der Verbindung zur vorgesetzten Stelle selbständig handeln können, sind dezentrale IT-Lösungen erforderlich. Diesbezüglich werden im Laufe der Entwicklung verschiedene Alternativen geprüft, um die Ausrüstung, den Betrieb und die Ausbildung zweckmässig zu gestalten.
2.2.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die Beschaffung erfolgt schrittweise im Laufe der Implementierung. Da die IT-Lösungen technologisch anspruchsvoll, ihre Verfügbarkeit beschränkt und die Preise unbeständig sind, wird mit einem Risikozuschlag von rund 12 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.
Die Aufträge werden zum grössten Teil an Hersteller in der Schweiz vergeben. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 8 Millionen Franken einberechnet.
2.2.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die erste Tranche der IT-Infrastruktur bei der Truppe setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: Hardware, Software, Lizenzen und Dienstleistungsausgaben | 91,0 |
| - Risikozuschlag | 11,0 |
| - Teuerung | 8,0 |
| Verpflichtungskredit | 110,0 |
2.2.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Betriebs-, Wartungs- und Lizenzkosten für die zu beschaffenden Komponenten belaufen sich auf rund 5 Millionen Franken.
Damit die dezentrale IT-Infrastruktur für die Truppe bereitgestellt und betrieben werden kann, werden einerseits Milizverbände und Industriepartner eingesetzt, andererseits aber auch Berufspersonal, das zusätzlich beigezogen werden muss.
2.2.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die beantragten IT-Mittel werden teilweise in militärische Anlagen eingebaut. Dabei sind verschiedene Massnahmen im Bereich der Energieversorgung, der Vernetzung und der Gebäudesicherheit notwendig, ebenso wie für die Lagerung und die Bereitstellung des für den Einsatz vorgesehenen Materials. Diverse Anpassungen können bereits im Rahmen von laufenden Immobilienprojekten vorgenommen werden.
2.3 Querschnittliche Services im Verbund (1. Tranche)
2.3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Mit den Rechenzentren VBS und der IT-Infrastruktur bei der Truppe (Kapitel 2.2) wird die Armee über eine standardisierte IKT-Plattform verfügen. Diese muss mit sogenannten «querschnittlichen Services» ergänzt werden. Es sind Anwendungen, die alle Verbände und Stäbe auf ihren Endgeräten nutzen können. Die Services ermöglichen einen schnellen, sicheren und standardisierten Austausch von Daten und Informationen über verschiedene Führungsstufen und Wirkungsräume hinweg. Sie erlauben es den Beteiligten, wenig strukturierte Daten untereinander auszutauschen und über Text, Sprache und Bild zu kommunizieren.
2.3.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Das Projekt umfasst die Entwicklung, Beschaffung und Einführung von fachbereichs- und führungsstufenübergreifenden Services sowie den Erwerb von Lizenzen. Die Services decken eine breite Palette von Anwendungen ab: Sie dienen zum Beispiel der audio-, video- und textbasierten Kommunikation oder unterstützen beim Suchen, Analysieren, Aufbereiten und Archivieren von Daten. Im Gegensatz zu vergleichbaren zivilen Services müssen sie erweiterte Anforderungen in Bezug auf ihre Sicherheit, Robustheit, Degradationsfähigkeit und Interoperabilität erfüllen.
Solche Services fehlen heute für den Einsatz auf der taktischen Stufe noch gänzlich. In einem ersten Schritt sollen daher geeignete Services für Formationen mit hoher Bereitschaft zur Verfügung gestellt werden. Ende der 2020er-Jahre soll dann ein weiterer Verpflichtungskredit im Umfang von rund 35 Millionen Franken beantragt werden, um auch die übrigen Formationen auszustatten.
2.3.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die Evaluation der querschnittlichen Services und die Integration in die Digitalisierungsplattform erfolgt schrittweise und in direkter Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern. Evaluiert werden Standardprodukte, die sich bereits in anderen Armeen bewährt haben, interoperabel sind und über eine offene Architektur verfügen.
Die Services der ersten Tranche werden bis Ende 2027 aufgebaut und getestet. Danach sollen sie auf der gesamten IKT-Infrastruktur angewendet und weiterentwickelt werden.
2.3.4 Geprüfte Alternativen
Mithilfe von querschnittlichen Services stehen der Truppe Anwendungen zur Verfügung, mit denen sie kommunizieren und Daten untereinander austauschen kann. Sie sind für die Nutzung einsatzkritischer Systeme und Applikationen essenziell, weshalb keine Alternative in Frage kommt.
2.3.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die Beschaffung erfolgt schrittweise im Laufe der Implementierung. Da die IT-Lösungen technologisch anspruchsvoll, ihre Verfügbarkeit beschränkt und die Preise unbeständig sind, wird mit einem Risikozuschlag von rund 11 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.
Die Aufträge werden zum grössten Teil an Hersteller in der Schweiz vergeben. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 3 Millionen Franken einberechnet.
2.3.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die querschnittlichen Services im Verbund setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: Software, Lizenzen und Dienstleistungsausgaben | 62,0 |
| - Risikozuschlag | 7,0 |
| - Teuerung | 3,0 |
| Verpflichtungskredit | 72,0 |
2.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Wartungs- und Lizenzkosten für die beantragten Komponenten belaufen sich auf rund 5 Millionen Franken.
Damit die Services aufgebaut und kontinuierlich weiterentwickelt werden können, werden einerseits Milizverbände und Industriepartner eingesetzt, andererseits aber auch Berufspersonal, das zusätzlich beigezogen werden muss.
2.3.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die querschnittlichen Services im Verbund haben nach heutigem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf künftige Immobilienprogramme.
2.4 Test- und Integrationsumgebung für einsatzkritische IKT
2.4.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Auf dem Waffenplatz Dübendorf befindet sich eine Test- und Integrationsumgebung für das Führungsnetz Schweiz - die Kerninfrastruktur für die Kommunikation der Armee und des Sicherheitsverbunds Schweiz. Es handelt sich um eine aufs Wesentliche reduzierte Nachbildung der tatsächlichen Infrastruktur. Sie dient unter anderem dazu, einsatzkritische Systeme und Anwendungen auf ihre Interaktion mit anderen Systemen und Anwendungen zu testen. Zudem werden dort laufend Updates überprüft und für die Installation auf den Echtsystemen vorbereitet. Die Milizverbände nutzen die Umgebung zur Aus- und Weiterbildung.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Armee (WEA) wurde entschieden, die Führungsunterstützung und deren Systeme grossmehrheitlich auf dem Waffenplatz Frauenfeld zu konzentrieren. Konsequenterweise soll die Test- und Integrationsumgebung in Dübendorf aufgelöst und auf dem Waffenplatz Frauenfeld neu aufgebaut werden.
Die bisherige Umgebung wird erweitert, um sämtliche einsatzkritischen IKT-Leistungen und deren Teilprozesse im Systemverbund abzubilden.
2.4.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Geplant ist
die
Errichtung einer modularen IKT-Infrastruktur, die verschiedenen Test- und Integrationsbedürfnissen sowie den unterschiedlichen Klassifizierungsstufen Rechnung trägt. Damit der Testbetrieb während der Aufbauphase ohne Unterbruch weitergeführt werden kann, ist zeitweilig ein Parallelbetrieb notwendig.
Mit dem gegenwärtigen Ausbau des Waffenplatzes Frauenfeld wird die Grundinfrastruktur des neuen
Test- und Integrationsumgebung
aufgebaut. Das Parlament hat diesem Aufbau mit dem
Immobilienprogramm
VBS 2020
1⁰
zugestimmt. Der beantragte Verpflichtungskredit umfasst somit die Beschaffung zusätzlicher IKT-Komponenten.
1⁰ BBl 2020 8633
2.4.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Weil es sich bei der Test- und Integrationsumgebung um eine Nachbildung der standardisierten Einsatzinfrastruktur handelt, ist keine neue Evaluation von Hard- und Software notwendig.
Der Aufbau der Test- und Integrationsumgebung kann unmittelbar nach der Genehmigung durch das Parlament beginnen. Die vollumfängliche Nutzung der Umgebung wird voraussichtlich ab 2029 möglich sein.
2.4.4 Geprüfte Alternativen
Geprüft wurde ein Test- und Integrationsbetrieb mit heterogenen IKT-Infrastrukturen an mehreren Standorten. Diese Variante wurde verworfen, weil sie höhere jährliche Betriebskosten zur Folge hätte und es wesentlich aufwendiger wäre, Störungen zu beheben.
Geprüft und verworfen wurde auch die Option, den Betrieb und die Instandhaltung der IKT-Infrastruktur an externe Partner auszulagern. Dies würde den militärischen Sicherheitsvorschriften zuwiderlaufen und hätte aufgrund des erhöhten Koordinationsbedarfs zusätzliche Betriebskosten zur Folge.
2.4.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die Beschaffung erfolgt schrittweise im Laufe der Implementierung. Da die IT-Lösungen technologisch anspruchsvoll, ihre Verfügbarkeit beschränkt und die Preise unbeständig sind, wird mit einem Risikozuschlag von rund 12 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.
Die Aufträge werden zum grössten Teil an Hersteller in der Schweiz vergeben. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 1 Million Franken einberechnet.
2.4.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Test- und Integrationsumgebung für einsatzkritische IKT setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| -Beschaffungsumfang: Hardware, Software, Lizenzen und Sicherheitskomponenten; Anpassungen Netzwerk und Verschlüsselungslösungen; Dienstleistungsausgaben und Ausbildung | 26,0 |
| - Risikozuschlag | 3,0 |
| - Teuerung | 1,0 |
| Verpflichtungskredit | 30,0 |
2.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Wartungs- und Lizenzkosten der beantragten Komponenten belaufen sich auf rund 6 Millionen Franken.
Für den Betrieb der Test- und Integrationsumgebung werden einerseits Milizverbände und Industriepartner eingesetzt, andererseits aber auch Berufspersonal, das zusätzlich beigezogen werden muss.
2.4.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Das bestehende Lehrgebäude in Dübendorf wird so lange in Betrieb bleiben, bis die neue Test- und Integrationsumgebung in Frauenfeld aufgebaut ist und sämtliche einsatzkritischen Services dort zur Verfügung stehen. Anschliessend können die Räumlichkeiten in Dübendorf umgenutzt oder an andere Nutzer abgegeben werden.
2.5 Verschlüsselungslösungen
2.5.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Daten und Informationen zu verschlüsseln, ist für die Informationssicherheit wesentlich.
Verschiedene Bereiche der Armee wenden heute zahlreiche unterschiedliche Chiffrierverfahren an. Diese Heterogenität
beeinträchtigt
die Informationssicherheit. Einzelne Chiffrierverfahren entsprechen überdies nicht mehr den heutigen A
nforderungen oder es werden keine Ersatzgeräte mehr hergestellt.
Die Armee will die Verschlüsselung von
Daten und Informationen
harmonisieren. Sie plant, für sämtliche Armeebereiche mit entsprechendem Bedarf eine begrenzte Anzahl von standardisierten Verschlüsselungslösungen zu beschaffen.
2.5.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Mit dem beantragten Verpflichtungskredit will die Armee Verschlüsselungslösungen der neusten Generation beschaffen. Diese sollen ortsgebunden sowie mobil verwendet werden können. Um die Informationssicherheit zu erhöhen, soll die Anzahl der heute eingesetzten Chiffrierlösungen reduziert und das Schlüsselmanagement reglementiert werden. Das Projekt umfasst die Beschaffung der benötigten Hard- und Software, die Inbetriebnahme der neuen Chiffriergeräte sowie die schrittweise Ausserdienststellung der obsolet gewordenen Geräte.
Zwei weitere Kredite von jeweils 30 Millionen Franken für das Lebenswegmanagement und die Weiterentwicklung der Verschlüsselungslösungen sind für Anfang und Mitte der 2030er-Jahre vorgesehen.
2.5.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die Armee hat die neuen Verschlüsselungslösungen in Zusammenarbeit mit Schweizer Industriepartnern evaluiert.
Die Produkte werden ab 2026 über einen Zeitraum von sechs Jahren beschafft.
2.5.4 Geprüfte Alternativen
Geprüft wurde die Option, die bestehenden Verschlüsselungslösungen weiter zu nutzen. In manchen Fällen aber gewährleistet der Hersteller die Wartung und die Lieferung von Ersatzgeräten nicht mehr. Zudem ist der Betriebsaufwand für die verschiedenartigen Geräte unverhältnismässig gross.
2.5.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die Beschaffung erfolgt schrittweise im Laufe der Implementierung. Da die IT-Lösungen technologisch anspruchsvoll, ihre Verfügbarkeit beschränkt und die Preise unbeständig sind, wird mit einem Risikozuschlag von rund 26 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.
Die Aufträge werden zum grössten Teil an Hersteller in der Schweiz vergeben. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 2 Millionen Franken einberechnet.
2.5.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Verschlüsselungslösungen setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: Hardware, Software, Lizenzen, Dienstleistungsausgaben und Ausbildung | 38,0 |
| - Risikozuschlag | 10,0 |
| - Teuerung | 2,0 |
| Verpflichtungskredit | 50,0 |
2.5.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Betriebs-, Wartungs- und Lizenzkosten für die zu beschaffenden Komponenten belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken.
Für den Betrieb der Verschlüsselungslösungen wird zusätzliches Berufspersonal benötigt, das nur teilweise durch die Ausserdienststellung bisheriger Lösungen verfügbar wird.
2.5.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Verschlüsselungslösungen haben nach heutigem Kenntnisstand nur dort Auswirkungen auf die Immobilien, wo spezifische Sicherheitsanforderungen dies verlangen.
2.6 Passivradar zur Luftraumüberwachung
2.6.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Passivradare sind besonders gut geeignet, um Luftfahrzeuge zu orten, die wenig oder gar keine
elektromagnetische
Strahlung abgeben beziehungsweise mit Tarnkappentechnik ausgestattet sind.
Da Passivradare selbst keine Signale aussenden, sind sie schwieriger zu erkennen als Aktivradare. Dies ist vor allem in bewaffneten Konflikten ein Vorteil. Denn in der ersten Phase eines Angriffs gehören in der Regel erkennbare Radarsysteme zu den ersten Zielen, die angegriffen werden.
Mit einem Verpflichtungskredit für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) hat die Armee 2021 eine minimale Anzahl von verlegbaren passiven Radarsystemen für den Fähigkeitsaufbau beschafft. Mit dem beantragten Rüstungskredit sollen nun zusätzliche Systeme beschafft werden, um das Luftlagebild zu ergänzen.
2.6.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Während Aktivradare elektromagnetische Wellen aussenden und das zurückgeworfene Echo auswerten, nutzen Passivradare primär die Signale von anderen Sendern, ohne selber elektromagnetische Wellen auszusenden. Bewegt sich ein Luftfahrzeug im Strahlungsfeld eines Senders, erzeugt es eine Rückstrahlung. Anhand dieser Rückstrahlung kann das Passivradar das Luftfahrzeug erfassen und seine Flugbahn berechnen, selbst wenn das Objekt wenig oder gar keine elektromagnetische Strahlung aufweist.
Die zu beschaffenden Passivradare können in kurzer Zeit aufgestellt und beliebig versetzt werden. Verschoben werden sie mit leichten Transportmitteln, die in der Schweizer Armee bereits eingeführt sind. Durch ihre flexiblen Einsatzorte sind die Radare weniger exponiert als feste Einrichtungen und können von Milizformationen betrieben werden. Die Ergänzungsbeschaffung von Passivradaren und leichten Transportmitteln ermöglicht es der Armee, einen grösseren Bereich des Luftraums zu erfassen. Gleichzeitig kann sie die Verwundbarkeit der eigenen Mittel reduzieren.
2.6.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Die zusätzlichen verlegbaren Passivradare inklusive der Transportmittel sind identisch mit den bereits beschafften. Die Erfahrungen aus dem ersten Beschaffungsschritt werden in die Umsetzung einfliessen. Insofern kann der Beschaffungsauftrag zeitnah und ohne Ausschreibung vergeben werden.
2.6.4 Geprüfte Alternativen
Geprüft wurde die ausschliessliche Nutzung von Aktivradaren. Damit wäre jedoch die gesamte Sensorik der Armee stark exponiert und könnte vom Gegner auf einfache Weise gestört oder zerstört werden. Eine Kombination aus aktiven und passiven Sensoren ist daher ideal, um das Lagebild im Spannungs- und Konfliktfall zu verdichten.
2.6.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Da es sich um eine Ergänzungsbeschaffung eines bestehenden Systems handelt, werden die technischen Risiken als tief beurteilt. Angespannte Lieferketten und die hohe Nachfrage auf dem internationalen Markt nach kritischen Komponenten können jedoch zu höheren Preisen und Lieferverzögerungen führen. Insgesamt wird mit einem Risikozuschlag von rund 5 Prozent auf dem Beschaffungsumfang und der Logistik gerechnet.
Ein grosser Teil der Komponenten wird im Ausland produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 2,8 Millionen Franken einberechnet.
2.6.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Beschaffung von zusätzlichen Passivradarsystemen zur Luftraumüberwachung setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: Passivradare inkl. Transportmittel | 66,6 |
| - Logistik (Ersatzmaterial, Dokumentation und Ausbildungsmaterial) | 6,6 |
| - Risikozuschlag | 4,0 |
| - Teuerung | 2,8 |
| Verpflichtungskredit | 80,0 |
2.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Der jährliche Aufwand für die Instandhaltung der zusätzlichen Passivradare wird sich auf rund 4 Millionen Franken belaufen und ist in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt. Der Personalbedarf für den Betrieb kann mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt werden.
2.6.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Für die zusätzlichen Passivradare kann die Armee ihre bestehende Immobilieninfrastruktur nutzen, wodurch nur leichte Anpassungen nötig werden.
2.7 Mini-Drohnen (Ergänzungsbeschaffung)
2.7.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die Kampf-, Aufklärungs- und Unterstützungsformationen der Armee nutzen Mini-Drohnen, um Räume zu überwachen, Gebäudekomplexe aufzuklären, Nachrichten zu beschaffen oder Schadenplätze zu erkunden. Erste Mini-Drohnen wurden 2019 mit einem Verpflichtungskredit für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf beschafft, jedoch erst in kleinen Mengen und zu Versuchszwecken. Mit einer Ergänzungsbeschaffung von bereits eingeführten Drohnentypen will die Armee nun weitere Verbände ausrüsten. Dadurch kann sie eine Fähigkeitslücke bei der taktischen Nachrichtenbeschaffung im bodennahen Raum schliessen.
2.7.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Die Beschaffung einer ersten kleinen Flotte von Mini-Drohnen erlaubte der Armee einen Fähigkeitsaufbau zur taktischen Nachrichtenbeschaffung im Bereich der luftgestützten Bildaufklärung. Geplant ist nun die Beschaffung von Produkten, die zur bereits eingeführten Systemfamilie gehören. Damit kann die Armee weitere Verbände der Bodentruppen ausrüsten und ihre Systeme sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht verbessern. Ziel des Fähigkeitsaufbaus ist es schliesslich, die Mini-Drohnen in den Sensor-Nachrichten-Führungs-Wirkungsverbund zu integrieren.
2.7.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Da es sich um eine Ergänzungsbeschaffung von bereits erworbenen Produkten des gleichen Herstellers handelt, ist eine erneute Evaluation nicht erforderlich. Bei der Beschaffung wird sichergestellt, dass die Funktionen der Produkte den aktuellen technischen Anforderungen der Armee weiterhin entsprechen. Die bestehenden Verträge mit dem Hersteller erlauben eine umgehende Bestellung, sobald der Verpflichtungskredit bewilligt worden ist. Ausgeliefert werden die neuen Drohnen dann voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren.
2.7.4 Geprüfte Alternativen
Geprüft und verworfen wurde die Möglichkeit, den Fähigkeitsaufbau mit den vorhandenen Fluggeräten fortzuführen. Die Drohnen sind aber relativ kurzlebig und waren in den vergangenen Jahren bereits von Verlusten und Ausfällen betroffen. Um die Bodentruppen vollständig mit Mini-Drohnen auszurüsten, muss die Flotte erweitert und regelmässig erneuert werden.
2.7.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Die Drohnentechnologie entwickelt sich rasant. Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Hersteller eines Modells aus dem Markt ausscheidet und sein Produkt nicht mehr lieferbar ist. Daher wird mit einem Risikozuschlag von rund 4 Prozent auf dem Beschaffungsumfang und der Logistik gerechnet.
Ein grosser Teil der Komponenten wird im Ausland produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 0,7 Millionen Franken einberechnet.
2.7.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Ergänzungsbeschaffung von Mini-Drohnen setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: Hardware, Software, Lizenzen, Ausbildung, Supportmaterial und Ersatzteile | 25,1 |
| - Logistik | 3,0 |
| - Risikozuschlag | 1,2 |
| - Teuerung | 0,7 |
| Verpflichtungskredit | 30,0 |
2.7.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die jährlichen Kosten für Wartung und Ersatzteile der beantragten Fluggeräte werden sich auf rund 1 Million Franken belaufen. Sie sind in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt.
Um die zusätzlichen Mini-Drohnen den Truppen in allen Logistikzentren der Schweiz zugänglich zu machen, braucht es zusätzliches Personal. Dieses ist in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt.
2.7.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die Beschaffung und der Einsatz der zusätzlich beantragten Mini-Drohnen haben keine Auswirkungen auf die Immobilien.
2.8 Indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz
2.8.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Um Kampfverbände mit indirektem Feuer auf mittlere Distanz zu unterstützen, setzt die Artillerie seit mehr als fünfzig Jahren die 15,5-cm-Panzerhaubitze M-109 als Hauptsystem ein. Diese kann nur noch eine beschränkte Wirkung auf eine Reichweite von etwa zwanzig Kilometer erzielen. Das Material ist abgenützt und die Technologie veraltet. Weil dadurch die Sicherheitsrisiken und die Betriebskosten gleichermassen steigen, muss die Panzerhaubitze ausser Dienst gestellt werden.
Die Armee will ihre Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung auf mittlere Distanz durch ein neues radgestütztes System erhalten. Der Bundesrat hat dieses Erfordernis in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 11.3752 («Zukunft der Artillerie») begründet und in der Armeebotschaft 2024 noch einmal unterstrichen. 1¹ Die Erneuerung der Artillerie verbessert die Wirkung gegen Ziele am Boden und stärkt damit die Verteidigungsfähigkeit.
1¹ BBl 2024 563 , S. 33
2.8.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Für den Fähigkeitserhalt braucht die Armee ein radgestütztes Rohrartilleriesystem, das mit dem künftigen Integrierten Planungs- und Lageverfolgungs-Informationssystem kompatibel ist. Das Artilleriesystem soll eine Wirkdistanz von 50 Kilometern und einen hohen Mobilitäts- und Schutzgrad aufweisen. Es handelt sich dabei um das System AGM Artillery Gun Module der Firma KNDS Deutschland mit dem Piranha IV als Trägerplattform. Die beantragte Lösung erfüllt die gestellten Anforderungen.
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach dem Bedarf von zwei Artillerieabteilungen, was aus heutiger Sicht den künftigen Bedarf der Armee deckt. Er umfasst neben dem 155mm-Geschütz und dem Trägerfahrzeug auch Ausbildungs- und geeignete Logistikmittel, unter anderem für den Munitionstransport. Ebenfalls beschafft werden verschiedene Munitionssorten für die Ausbildung und den Einsatz.
Die Armee muss Ziele auf unterschiedliche Distanzen präzise mit indirektem Feuer bekämpfen können. Dies ist nicht nur mit dem beantragten Artilleriesystem möglich, sondern auch mit anderen Mitteln, deren Einsatz die Armee gegenwärtig prüft. Dazu gehören beispielsweise bewaffnete Drohnen, Luft-Boden-Lenkwaffen oder ferngesteuerte Präzisionsmunition. Bei Letzterer handelt es sich um gelenkte Flugkörper, die in einem Einsatzraum nach Zielen am Boden suchen, dort verweilen können und nach Freigabe durch diejenigen, die sie bedienen, ein Ziel mit hoher Präzision bekämpfen (engl. Loitering Munition ). Die Einsatzreichweite und Schusskadenz des neuen Artilleriesystems ist zudem grösser als jene der Panzerhaubitze M-109. Die heutige Flotte der M-109 muss daher nicht vollständig ersetzt werden.
2.8.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Im August 2022 wählte das Bundesamt für Rüstung armasuisse aus den Bewerbungen zwei Kandidaten und unterzog deren Systeme gründlichen Abklärungen und Tests. Dazu gehörte unter anderem die Erprobung mit scharfer Munition durch Schweizer Miliztruppen sowie die Beurteilung der Mobilität auf der Strasse, im Gelände und auf den heute genutzten Waffen- und Schiessplätzen. Basierend auf den Resultaten und Erkenntnissen traf das Bundesamt für Rüstung armasuisse im November 2024 den Typenentscheid und konnte die Verhandlungen mit dem Hersteller aufnehmen. Die ersten Systeme werden voraussichtlich 2030 ausgeliefert.
2.8.4 Geprüfte Alternativen
Die Alternativen zur Neubeschaffung eines Artilleriesystems wurden im oben erwähnten Bericht über die «Zukunft der Artillerie» dargelegt. Geprüft wurde unter anderem, ob die Nutzungsdauer der veralteten Panzerhaubitze verlängert werden soll und die Armee längerfristig auf die Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung auf mittlere Distanz verzichten kann.
Die Nutzungsdauer der Panzerhaubitze wurde bereits 2020 durch die Beschaffung zusätzlicher Munition, die Bevorratung von Ersatzteilen und Investitionen in die Ausbildungsanlagen um fünf Jahre verlängert. Die Systeme über das Jahr 2030 hinaus zu betreiben, wäre auch mit erheblichem finanziellem Aufwand nicht mehr sinnvoll und würde weder die Reichweite noch die Präzision erhöhen. Eine ersatzlose Ausserdienststellung wiederum wäre angesichts der heutigen sicherheitspolitischen Lage nicht vertretbar. Es würde Jahre oder Jahrzehnte dauern, um die Fähigkeit wieder aufzubauen. Die Verteidigungsfähigkeit der Armee wäre in dieser Phase erheblich geschwächt.
2.8.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Das neue Artilleriesystem wurde hinsichtlich der taktischen, logistischen und technischen Anforderungen geprüft und die Truppentauglichkeit wurde bestätigt. Die damit verbundenen Risiken sind daher als gering einzustufen. Angespannte Lieferketten und die hohe Nachfrage auf dem Markt nach kritischen Komponenten können jedoch zu höheren Preisen und Lieferverzögerungen führen. Eine abschliessende Offerte liegt noch nicht vor, weshalb das kommerzielle Risiko als mittel eingestuft werden soll. Nach heutigem Kenntnisstand wird insgesamt mit einem Risikozuschlag von rund 3 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.
Ein Teil des Materials wird im Ausland produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 75 Millionen Franken einberechnet.
2.8.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Mitteln zur indirekten Feuerunterstützung auf mittlere Distanz setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: 32 Artilleriesysteme, Munitionstransport- und weitere Logistikmittel, Erstbevorratung von Ausbildungs- und Einsatzmunition, Ausbildungs- und Simulationssysteme, Dokumentation und Ausbildungsmaterial | 749,5 |
| - Risikozuschlag | 25,5 |
| - Teuerung | 75,0 |
| Verpflichtungskredit | 850,0 |
2.8.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Mit der Ablösung der Panzerhaubitze M-109 durch ein neues radgestütztes System können rund 2 Millionen Franken pro Jahr an Betriebskosten gespart werden. Die Anzahl Systeme wird kleiner sein, ihre Komplexität jedoch grösser.
Die Armee geht davon aus, dass grundsätzlich genügend Personal vorhanden ist. Bei der Bereitstellung der Systeme zwischen verschiedenen Dienstleistungen der Truppe können aber kurzfristige Bedarfsspitzen entstehen.
2.8.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Aus- und Umbauten von Immobilien im Umfang von 28 Millionen Franken werden mit einem späteren Immobilienprogramm VBS beantragt.
2.9 Instandsetzung Panzer 87 Leopard WE
2.9.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der Panzer 87 Leopard wurde 1987 bei den mechanisierten Verbänden der Schweizer Armee eingeführt. Mit dem beantragten Verpflichtungskredit will die Armee notwendige Instandsetzungsarbeiten an Teilen der Kampfpanzerflotte sowie an weiteren Panzern derselben Systemfamilie vornehmen. Bei einem Teil der Flotte werden die Getriebe revidiert und technische Änderungen vorgenommen. Die Verfügbarkeit der Flotte kann dadurch erhöht werden. Damit die gesamte Flotte bis zum Ende der geplanten Nutzungsdauer Mitte der 2030er-Jahre weiterbetrieben werden kann, werden künftig weitere Investitionen notwendig sein.
2.9.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Mit der geplanten Instandsetzung werden Teile der heutigen Leopard-Flotte - namentlich der Panzer 87 Leopard WE, der Genie- und Minenräumpanzer sowie der Bergepanzer 01 - einer Getrieberevision unterzogen. Insgesamt werden 80 Getriebe revidiert sowie diverse abgenutzte Komponenten ersetzt. Die stillgelegten Kampfpanzer 87 Leopard A4 hingegen, die keinem Werterhalt unterzogen worden sind, sind nicht Teil dieser Massnahmen.
Bei den Kampfpanzern sollen zudem Feuerleitrechner umgebaut und technische Änderungen an der Waffenanlage vorgenommen werden, damit neuartige Mehrzweckmunition verschossen werden kann. Dabei werden Komponenten und Lösungen berücksichtigt, die von der internationalen Betreibergruppe für Leopard-Panzer eingesetzt werden. Im Rahmen dieser Gruppe tauscht sich die Schweiz regelmässig mit anderen Nutzern und der Industrie aus, um gemeinsam Verbesserungen und Weiterentwicklungen anzugehen.
2.9.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Nachdem das Parlament 2021 einen Verpflichtungskredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung bewilligt hatte, wurde die RUAG AG mit der Instandsetzung von drei Getrieben beauftragt. Dadurch wurden Erkenntnisse über den Zustand der Getriebe und die erforderlichen Massnahmen gewonnen. Dieselbe Firma entwickelt derzeit einen Prototyp für die schiesstechnischen Komponenten, damit im Jahr 2025 Truppenversuche durchgeführt werden können.
Die technischen Änderungen an der Waffenanlage sollten bis 2030 abgeschlossen sein. Die Revision der Getriebe wird voraussichtlich bis 2031 dauern.
2.9.4 Geprüfte Alternativen
Zum gewählten Verfahren wurden keine Alternativen geprüft, da ein Verzicht auf die Instandsetzung die Häufigkeit der Systemausfälle erhöhen und die Betriebssicherheit gefährden würde.
2.9.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Da international erprobte Komponenten und Lösungen zur Anwendung kommen, werden die technischen Risiken als tief beurteilt. Angespannte Lieferketten und die hohe Nachfrage auf dem internationalen Markt nach Rüstungsgütern können allerdings zu höheren Preisen und Lieferverzögerungen führen. Insgesamt wird ein Risikozuschlag von rund 3 Prozent auf dem Beschaffungsumfang und der Logistik gerechnet.
Ein grosser Teil der Komponenten wird im Ausland produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 11 Millionen Franken einberechnet.
2.9.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Massnahmen zur Instandsetzung der Panzer 87 Leopard WE setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: Instandsetzung der Getriebe, Modifikation der Waffenanlage, Erneuerung von veralteten Komponenten | 220,4 |
| - Logistik | 15,9 |
| - Risikozuschlag | 7,7 |
| - Teuerung | 11,0 |
| Verpflichtungskredit | 255,0 |
2.9.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die geplanten Massnahmen werden das Instandhaltungsbudget nicht zusätzlich belasten.
2.9.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die geplanten Massnahmen haben nach heutigem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf die Immobilien.
2.10 Werterhalt Bergepanzer 01
2.10.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Bergepanzer werden eingesetzt, um ausgefallene Kampfpanzer und Unterstützungsfahrzeuge unter Schutz zu bergen. Für die Mobilität der mechanisierten Verbände sind sie von grosser Bedeutung. Die Bergepanzer der Schweizer Armee wurden mit dem Rüstungsprogramm 2001 bewilligt und stehen seit 2006 im Einsatz. Damit die Armee ihre Fähigkeit zum Bergen unter Schutz erhalten kann, sind technische Anpassungen notwendig.
2.10.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Die Fähigkeit zum Bergen von Fahrzeugen unter Schutz ist entscheidend für die Mobilität und den Einsatz mechanisierter Verbände. Mit dem Bergepanzer 01 können Bergungsmannschaften Fahrzeuge abschleppen, ohne sich unnötiger Gefahr auszusetzen. Unter anderem dient ihnen dazu ein Fahrersichtsystem. Weil die bestehenden Systeme häufig ausfallen und keine Ersatzteile mehr lieferbar sind, müssen sie ersetzt werden.
Mit dem geplanten Werterhaltungsprogramm soll eine Rückfahrhilfe für das Bergen unter Schutz eingebaut werden. Dank dieser wird die Besatzung auch unter gefechtsmässigen Bedingungen uneingeschränkte Sicht haben. Zudem müssen verschiedene Fahrzeugkomponenten ersetzt und Getriebe revidiert werden.
2.10.3 Evaluation und Zeitplan der Beschaffung
Das Parlament bewilligte 2020 einen Verpflichtungskredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung. Die RUAG AG wurde daraufhin mit dem Bau eines neu ausgestatteten Prototyps beauftragt, der inzwischen für truppentauglich erklärt worden ist.
Die Auslieferung der modifizierten Systeme soll zwischen 2027 und 2029 erfolgen.
2.10.4 Geprüfte Alternativen
Die neue Rückfahrhilfe für das Bergen unter Schutz ist ein vom Fahrzeughersteller entwickeltes Produkt, weshalb keine Alternative geprüft wurde.
2.10.5 Risikobeurteilung und Teuerung
Da international erprobte Komponenten und Lösungen zur Anwendung kommen, werden die technischen Risiken als tief beurteilt. Angespannte Lieferketten und die hohe Nachfrage auf dem Markt nach einsatzkritischen Komponenten können jedoch zu höheren Preisen und Lieferverzögerungen führen. Insgesamt wird ein Risikozuschlag von rund 3 Prozent auf dem Beschaffungsumfang und der Logistik gerechnet.
Ein grosser Teil der Komponenten wird im Ausland produziert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsannahmen in Kapitel 5.1.1 wird eine Teuerung von 1 Million Franken einberechnet.
2.10.6 Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit für den Werterhalt des Bergepanzers 01 setzt sich wie folgt zusammen:
Tabelle vergrössern
open_with
| Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Beschaffungsumfang: Einbau des neuen Fahrersichtsystems, Ersatz weiterer Fahrzeugkomponenten, Dokumentation und Ausbildungsmaterial | 30,4 |
| - Logistik | 2,5 |
| - Risikozuschlag | 1,1 |
| - Teuerung | 1,0 |
| Verpflichtungskredit | 35,0 |
2.10.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die geplanten Massnahmen werden das Instandhaltungsbudget nicht zusätzlich belasten.
2.10.8 Auswirkungen auf die Immobilien
Die geplanten Massnahmen haben nach heutigem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf die Immobilien.
3 Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger
3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der F-5 Tiger basiert auf einer Konstruktion aus den späten 1950er-Jahren. Mit den Rüstungsprogrammen 1975 und 1981 wurden für die Schweizer Luftwaffe 110 Flugzeuge beschafft. Sie wurden fortan als sogenannte Raumschutzjäger eingesetzt. Ab 2002 wurde die Flotte schrittweise verkleinert. Eine grössere Anzahl Flugzeuge wurde an die US-Streitkräfte verkauft, die sie für Trainingszwecke, nicht aber für Operationen einsetzt.
Wegen ihrer veralteten Sensorik und der fehlenden Bewaffnung können die F-5 Tiger nicht mehr für den Schutz des Luftraums eingesetzt werden. In einem Luftkampf gegen einen zeitgemässen Gegner wären sie chancenlos. Selbst für die Zieldarstellung sind sie nicht mehr geeignet. Aktuell verfügt die Armee noch über 25 F-5 Tiger, von denen 7 stillgelegt worden sind. Einige werden von der Kunstflugstaffel Patrouille Suisse für Flugvorführungen genutzt. Dafür fallen jährliche Betriebsausgaben von rund 28 Millionen Franken an.
Der Bundesrat hatte die Ausserdienststellung der F-5 Tiger bereits mit der Armeebotschaft 2022 beantragt, doch lehnte das Parlament eine solche ab. Im Juni 2024 bekundeten dann der Nationalrat und im Dezember 2024 auch der Ständerat ihren Willen, auf einen Weiterbetrieb der F-5-Tiger-Flotte zu verzichten (Postulat 24.3396 «Weiterbetrieb des Tiger F-5» und Motion 24.3720 «Die Patrouille Suisse ist kein Hobby, sie stärkt die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz»). Aufgrund dessen beantragt der Bundesrat die Ausserdienststellung erneut.
3.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Mit der Neubeschaffung von 36 Flugzeugen des Typs F-35A kann der Bedarf für den Schutz des schweizerischen Luftraums in einer anhaltenden Situation erhöhter Spannung gedeckt werden. Der Bundesrat beantragt daher mit der vorliegenden Armeebotschaft die vollständige Ausserdienststellung der F-5-Tiger-Flotte. Ihr Flugbetrieb soll spätestens Ende 2027 eingestellt werden. Es wäre zu teuer und mit den verfügbaren personellen Ressourcen nicht machbar, drei Flotten (F-5, F/A-18 und F-35A) parallel zu betreiben. Ein Weiterbetrieb der F-5 Tiger für weitere zehn Jahre würde Investitionen in der Grössenordnung von knapp einer halben Milliarde Franken in die Avionik und in neue Schleudersitze erfordern.
Mit der vollständigen Ausserdienststellung der F-5 Tiger verliert die Patrouille Suisse ihre heutigen Flugzeuge. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) prüft, ob die Kunstflugstaffel anschliessend mit einem anderen Flugzeugtyp, der kostengünstiger und emissionsärmer ist, weitergeführt werden kann.
Nachdem die F-5 Tiger ausser Dienst gestellt worden sind, sollen sie nach Möglichkeit verkauft werden. Das Kampfflugzeug gilt als Kriegsmaterial und bedarf bei Veräusserung ins Ausland einer Ausfuhrbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft sowie einer Bewilligung der US-Regierung.
3.3 Auswirkungen
3.3.1 Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Nutzungsende der F-5 Tiger entfallen die jährlichen Ausgaben für den Betrieb. Diese betragen aktuell rund 44 Millionen Franken: Davon entfallen auf den Personalaufwand 8 Millionen Franken, die Instandhaltung 30 Millionen Franken und den Treibstoff 6 Millionen Franken.
In der Phase der Ausserdienststellung entstehen weiterhin Ausgaben für die Lagerung und für Ausserdienststellungsarbeiten, doch nehmen diese von Jahr zu Jahr ab. Im Moment lässt sich noch nicht abschätzen, in welchem Mass dies der Fall sein wird. Der Verkaufsertrag kann ebenfalls noch nicht abgeschätzt werden.
3.3.2 Personelle Auswirkungen
Das Personal für den Betrieb, die Bereitstellung und die Instandhaltung wird umgeschult und für die F/A-18 Hornet und die F-35A eingesetzt. Das Personal der RUAG AG, das den Flugbetrieb gewährleistet, wird für andere Aufgaben eingesetzt.
Die auf dem F-5 Tiger eingesetzten Milizpiloten scheiden in der Regel aus dem Milizdienst der Armee aus oder übernehmen andere Aufgaben. Eine Umschulung auf ein anderes Kampfflugzeug ist nicht vorgesehen.
4 Immobilienprogramm VBS 2025
4.1 Kurzfassung
Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2025 Verpflichtungskredite in der Höhe von 185 Millionen Franken:
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| Verpflichtungskredite | Mio. Fr. |
|---|---|
| - Neubau Medizinisches Zentrum der Region (MZR), Waffenplatz Monteceneri | 21 |
| - Neubau einer modularen Unterkunft auf dem Waffenplatz Chamblon | 24 |
| - Weitere Immobilienvorhaben 2025 | 140 |
| Immobilienprogramm VBS 2025 | 185 |
Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Mehrwertsteuer und jeweils eine Position «Kostenungenauigkeit». Diese umfasst die Teuerung und einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird.
4.2 Immobilienplanung
Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa und damit auch in der Schweiz grundlegend verändert. Für die Schweizer Armee steht die Verteidigungsfähigkeit wieder im Mittelpunkt, was sich auch auf das Immobilienportfolio auswirkt. Für eine ausreichende und zweckmässige Infrastruktur sind unter anderem folgende Massnahmen erforderlich:
-
Die Logistikinfrastruktur soll wieder dezentralisiert und besser geschützt werden.
-
Die Ausbildungsinfrastruktur soll so erweitert werden, dass Kampfverbände bis auf Stufe Truppenkörper (Bataillon / Abteilung) Einsätze in überbautem Gelände trainieren können.
-
Die Führungs- und Kampfinfrastruktur soll so ausgebaut werden, dass die Armee ihren Auftrag auf dem gesamten Schweizer Territorium erfüllen kann.
Insgesamt drängt sich aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage ein grösseres Immobilienportfolio auf, und es ist absehbar, dass dies mit höheren Investitions-, Betriebs- und Personalausgaben verbunden ist. Zudem ist der Zahlungsbedarf für baureife Immobilienprojekte durch die Bewilligung des Grossprojekts «Rechenzentrum Kastro II» stark angewachsen. Hinzu kommt, dass bereits bewilligte Projekte insbesondere aufgrund der Teuerung zeitlich erstreckt werden müssen.
4.3 Neubau Medizinisches Zentrum der Region (MZR), Waffenplatz Monteceneri
4.3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der Waffenplatz Monteceneri beherbergt unter anderem ein Rekrutierungszentrum, das Kommando Spezialkräfte, eine Kompanie der Verkehrs- und Transportschule, eine Krankenabteilung sowie weitere Einrichtungen der Armee. Die stationäre und ambulante medizinische Versorgung des italienischsprachigen Landesteils erfolgt aktuell an den drei Standorten Monteceneri, Airolo und Isone. Die sanitätsdienstlichen Infrastrukturen an den beiden erstgenannten Standorten entsprechen nicht mehr den heutigen regulatorischen Anforderungen. Das Ambulatorium in Isone hingegen wurde bei der Kasernenrenovation 2019-2022 an die regulatorischen Anforderungen angepasst.
Das Konzept des Sanitätsdienstes sieht vor, die stationäre medizinische Versorgung des italienischsprachigen Landesteils zwecks Einsparung von Kosten und Ressourcen im Medizinischen Zentrum der Region (MZR) Monteceneri zu zentralisieren. Diese Standortwahl begründet sich mit der zentralen Lage und der damit vergleichsweise guten Erreichbarkeit innerhalb des Versorgungsgebiets. Die stationäre Abteilung in Airolo wird ihrerseits zu einem Ambulatorium umfunktioniert.
4.3.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Der zweigeschossige Neubau auf dem Waffenplatz Monteceneri bietet Platz für 40 Patientenbetten und 7 Betten für das Milizpersonal (inkl. Pikett-Personal). Zudem enthält er Untersuchungs-, Behandlungs- und Nebenräume für Miliz- und Zivilpersonal. Bei geringer Bettenauslastung können bis zu 16 Betten für Berufs- und Milizkader genutzt werden. Sobald das neue MZR Monteceneri in Betrieb ist, kann die Krankenabteilung Airolo mit aktuell 26 Patientenbetten - analog zu Isone - auf ein Ambulatorium in der Grössenordnung einer erweiterten Hausarztpraxis (ohne Patientenbetten) verkleinert werden. Die Bettenkapazität im italienischsprachigen Landesteil wird somit um insgesamt 8 Betten reduziert. Das Gebäude mit der heutigen Krankenabteilung auf dem Waffenplatz Monteceneri wird nach Bezug des Neubaus anderweitig genutzt.
Der Neubau wird im Minergie P-ECO Standard erstellt. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von rund 265 Quadratmetern vorgesehen. Sie soll eine Strommenge von 63 Megawattstunden pro Jahr erzeugen, was dem Verbrauch von rund 16 Haushalten und auf dem Areal einem Autarkiegrad von rund 1,4 Prozent entspricht. Der Neubau soll an ein lokales Fernwärmenetz angeschlossen werden.
4.3.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für das Vorhaben Neubau MZR liegt ein Bauprojekt vor. Realisiert wird es voraussichtlich in den Jahren 2026 bis 2028.
4.3.4 Geprüfte Alternativen
Als Alternative zum geplanten Neubau wurde erwogen, das bestehende Gebäude mit der Krankenabteilung zu sanieren und zu erweitern. Geprüft wurde auch der kombinierte Neubau von MZR und Rekrutierungszentrum. Die hier vorgeschlagene Variante ist die beste Lösung in Bezug auf die Bedarfsdeckung und Wirtschaftlichkeit. Auch die Modernisierung aller dezentraler Standorte würde zu wesentlich höheren Investitions- und Betriebsausgaben führen.
4.3.5 Risikobeurteilung
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
4.3.6 Verpflichtungskredit
Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. CHF |
|---|---|
| - Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1-9 (davon Honorare 1,2 Mio. CHF) | 18,5 |
| - Kostenungenauigkeit (Verpflichtungskredite werden auf ganze Millionenbeträge aufgerundet) | 2,5 |
| Verpflichtungskredit | 21,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für das Tessin, Neubau, vom Oktober 2023 (114,5 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 1,0 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Die Bruttomietkosten für den Neubau MZR betragen 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.
4.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Nach Umsetzung des Projekts erhöhen sich die Betriebsausgaben um jährlich 0,3 Millionen Franken.
Das Projekt hat keine personellen Auswirkungen zur Folge.
4.4 Neubau einer modularen Unterkunft auf dem Waffenplatz Chamblon
4.4.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der Waffenplatz Chamblon wird aktuell für die Ausbildung der Infanterie genutzt. Bis spätestens Ende 2027 wird zusätzlich die heute in Moudon stationierte Spitalschule 41 nach Chamblon verlegt. Die Zahl der Rekrutinnen und Rekruten, die dort ihre Grundausbildung absolvieren, wird in den nächsten Jahren ansteigen, sodass die für 840 Armeeangehörige ausgelegte Infrastruktur nicht mehr ausreichen wird. Da sich die Bestände in Zukunft verändern können, will die Armee mit einer modularen Unterkunft reagieren. Diese kann bei Bedarf abgebaut und an einem anderen Standort wieder aufgebaut werden.
Das vorliegende Pilotprojekt umfasst den Neubau von Unterkünften für 360 zusätzliche Armeeangehörige. Im Vergleich zu konventionellen Bauten können diese Unterkünfte rasch aufgebaut werden und sind flexibel nutzbar. Sollte sich diese Lösung im Betrieb bewähren, dürfte sie künftig auch auf anderen Waffenplätzen zum Einsatz kommen.
4.4.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Das Projekt umfasst zwei identische temporäre Unterkunftsneubauten in Holzelementbauweise mit Schlafräumen für je 180 Armeeangehörige und entsprechenden Sanitärräumen. Dazwischen befinden sich der Unterstand für die Materialwartung, ein Gebäude mit zwei Multifunktionsräumen, zwei Container zur Lagerung von Waffen und ein Lagercontainer für den Betrieb. Die Schlafräume im Erdgeschoss lassen sich je nach Bedarf durch einen Austausch des Mobiliars in Ess-, Aufenthalts- oder Theorieräume umwandeln - dies innerhalb einer relativ kurzen Planungs- und Realisierungszeit. Für die Verpflegung und die Ausbildung dient weiterhin die bestehende Infrastruktur.
Für die Neubauten kommt der Minergie-Standard zur Anwendung. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von rund 640 Quadratmetern vorgesehen. Sie wird jährlich rund 143 Megawattstunden Strom erzeugen, was dem Verbrauch von rund 36 Haushalten und auf dem Areal einem Autarkiegrad von rund 6,7 Prozent entspricht. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit einer Luft-Wärmepumpe, die unter anderem mit erneuerbarer Energie der Photovoltaikanlage betrieben wird.
4.4.3 Projektstand und Zeitplan der Realisierung
Für den Neubau der modularen Unterkunft auf dem Waffenplatz Chamblon liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung erfolgt voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2027.
4.4.4 Geprüfte Alternativen
Das vorliegende Projekt wurde mit den Varianten «Containerneubau» und «konventioneller Neubau» verglichen. Geht man von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren aus, ist der konventionelle Neubau eindeutig am teuersten, während die Kosten für einen Containerneubau mit jenen für einen Modulneubau vergleichbar sind. Um Erfahrungen mit dem Modulbau zu sammeln und diesen mit dem kürzlich in Neuchlen erstellten Containerbau vergleichen zu können, wurde in Chamblon die geringfügig teurere Modulbauweise gewählt.
4.4.5 Risikobeurteilung
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
4.4.6 Verpflichtungskredit
Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen:
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| Positionen | Mio. CHF |
|---|---|
| - Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1-9 (davon Honorare 1,8 Mio. CHF) | 21,0 |
| - Kostenungenauigkeit (Verpflichtungskredite werden auf ganze Millionenbeträge aufgerundet) | 3,0 |
| Verpflichtungskredit | 24,0 |
Abgrenzung
Die Kostenberechnung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex für die Genferseeregion, Neubau, vom Oktober 2024 (115,0 Punkte, Oktober 2020 = 100 Punkte).
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 1,3 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Bruttomietkosten
Die Bruttomietkosten für den modularen Neubau betragen 1,8 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.
4.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Projekts reduzieren sich die Betriebsausgaben um jährlich 0,2 Millionen Franken.
Das Projekt hat keine personellen Auswirkungen zur Folge.
4.5 Weitere Immobilienvorhaben 2025
4.5.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die weiteren Immobilienvorhaben 2025 umfassen Ausgaben von weniger als 10 Millionen Franken pro Projekt (exkl. Kostenunsicherheit). Dieser Verpflichtungskredit ist für folgende Zwecke vorgesehen:
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| Mio. Fr. | |
|---|---|
| - Studien und Projektierungen | 40,0 |
| - Ausbauten | 17,0 |
| - Werterhaltungsmassnahmen | 73,0 |
| - Weitere Zwecke | 10,0 |
| Weitere Immobilienvorhaben 2025 | 140,0 |
Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Die angegebenen Bausummen entsprechen dem Planungsstand September 2024.
4.5.2 Beschreibung der beantragten Lösung und Begründung
Studien und Projektierungen
Studien und Projektierungen ermöglichen es, künftige Immobilienprogramme zu planen. Sie umfassen alle Leistungen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Fachplanung - von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Sie sind auch ein Instrument, um die Höhe der Verpflichtungskredite abzuschätzen. Die Ausgaben für Studien und Projektierungen betragen rund 9 Prozent der künftigen Investitionen pro Jahr. Dies entspricht den Erfahrungswerten aus vergangenen Jahren und der Honorarverordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.
Ausbauten
Dieser Teil des Verpflichtungskredits wird für kleinere Ausbauten und - in geringem Ausmass - für Liegenschaftskäufe verwendet. Letztere tätigt die Armee nur dann, wenn sie Gebäude anderweitig nutzen will, wenn sich neue Dimensionierungen ergeben oder wenn aus Rüstungsmaterialbeschaffungen neue Platzbedürfnisse entstehen. Wichtige Vorhaben sind:
-
Neubau Einsatzvorbereitungshalle, Monteceneri
Für die Einlagerung von Einsatzmaterial auf dem Waffenplatz Monteceneri soll ein zweigeschossiger Neubau erstellt werden. Damit kann die Armee die Sicherheitsvorgaben erfüllen und die Einsatzbereitschaft sicherstellen. Der Neubau ersetzt die bisherigen Provisorien.
-
Ausbau und Lärmschutzmassnahmen von Schiessanlagen, Isone
Im westlichen Teil des Schiessplatzes Isone, im Raum Alpe del Tiglio, sollen vier Kurzdistanzanlagen und eine Langdistanzanlage angepasst werden. Damit wird die Armee der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 ¹2 gerecht. Zur Optimierung der Schiessausbildung sollen zudem eine weitere bestehende Anlage angepasst und vier zusätzliche Kurzdistanzanlagen erstellt werden.
Werterhaltungsmassnahmen
Werterhaltungsmassnahmen sind notwendig, um Immobilien gebrauchstauglich zu halten, sie zu modernisieren, gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen umzusetzen (z. B. für den Lärmschutz), energietechnische Sanierungen vorzunehmen oder Photovoltaikanlagen einzubauen. Ist eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr sinnvoll, werden Ersatzneubauten erstellt. Belaufen sich die Kosten für Werterhaltungen oder Sanierungen auf mehr als 10 Millionen Franken, werden sie mit separaten Verpflichtungskrediten beantragt. In den vergangenen Jahren hat das VBS jeweils rund 75 Millionen Franken jährlich für Werterhaltungsmassnahmen ausgegeben.
Mit dieser Botschaft werden rund 73 Millionen Franken für Werterhaltungsmassnahmen beantragt, die sowohl Planungsarbeiten als auch Sofortmassnahmen umfassen.
Mit diesen Mitteln will die Armee unter anderem folgende Vorhaben realisieren:
-
Anpassung und Sanierung einer Führungsanlage
Ein Teil einer Führungsanlage soll angepasst und saniert werden. Dabei werden Schadstoffe beseitigt und die haustechnischen Anlageteile auf den neusten Stand der Technik gebracht.
-
Instandhaltung Flugbetriebsflächen, Flugplätze Sion und Alpnach
Um die betriebliche Sicherheit der Flugbetriebsflächen zu gewährleisten und schliesslich den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten, sind Unterhaltsmassnahmen für den Substanz- und Werterhalt erforderlich. Diese Arbeiten sind nur einmal pro Jahr während kurzen Pistensperrungszeitfenstern möglich, weshalb sie über fünf Jahre verteilt werden.
Weitere Zwecke
Der Verpflichtungskredit wird für folgende weitere Zwecke verwendet:
-
Für spezifische Ausbauten durch die Mieterschaft sowie für fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten.
-
Für Investitionsbeiträge zur Sanierung von Infrastrukturen, wie beispielsweise Strassen und Seilbahnen, welche die Armee zusammen mit Dritten nutzt.
-
Für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei weiteren Vorhaben des vorliegenden Immobilienprogramms.
-
Für nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.
¹2 SR 814.41
4.5.3 Risikobeurteilung
Das Risiko in den Plangenehmigungs- und Vergabeverfahren wird gesamthaft als klein eingestuft. Ein Risikozuschlag zur Absicherung der Kostenungenauigkeit wurde nicht eingerechnet.
4.5.4 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Der Verpflichtungskredit wird grösstenteils für Projektierungen, Ausbauten und Werterhaltungsmassnahmen verwendet. Dadurch können die Immobilien optimal genutzt und die Betriebsausgaben insgesamt konstant gehalten werden.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
5.1.1 Teuerung, Wechselkurse und Mehrwertsteuer
Die nachfolgend aufgeführten Wechselkurse für den Euro und den US-Dollar sowie die jährliche Teuerungsrate für die Schweiz, die auf dem Landesindex der Konsu-mentenpreise vom Dezember 2024 basiert, entsprechen den Annahmen der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Die übrigen durchschnittlichen Teuerungsraten basieren auf Schätzungen des Bundesamtes für Rüstung armasuisse (Stand Oktober 2024):
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| Jährliche Teuerung | (Durchschnitt 2026-2029) | Devisenkurse | |
|---|---|---|---|
| - CH | 0,9 % | - EUR | 0,95 |
| - DE | 2,0 % | - USD | 0,90 |
| - US | 2,2 % | [tab] | |
| - FR | 1,8 % | [tab] |
Sollten die Teuerung oder die Devisenkurse im Laufe der Beschaffungen steigen, können nachträglich teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.
Seit 2018 wird mit den Verpflichtungskrediten neben der Mehrwertsteuer auf inländische Beschaffungen auch die Mehrwertsteuer auf Importe beantragt. Letztere ist für den Bund ausgabenneutral. Die mit dem Rüstungsprogramm 2025 beantragten Verpflichtungskredite enthalten 70 Millionen Franken für die Mehrwertsteuer auf Importe.
5.1.2 Finanzielle Auswirkungen
Mit der Armeebotschaft 2025 werden Verpflichtungskredite in der Höhe von 1,697 Milliarden Franken beantragt. Die entsprechenden Ausgaben werden im ordentlichen Armeebudget eingestellt und vom Parlament jährlich mit den Voranschlägen bewilligt. Die Ausgaben richten sich nach dem Ziel des Parlaments, die Armeeausgaben bis 2032 auf ein Prozent des BIP zu erhöhen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, ist die Finanzierung der mit der vorliegenden Botschaft beantragten Beschaffungen zwar möglich, doch müsste der Bundesrat mit künftigen Armeebotschaften tiefere Verpflichtungskredite beantragen als geplant.
Die mit der vorliegenden Armeebotschaft beantragten Verpflichtungskredite werden teilweise über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 abgerechnet. Die nach dem Jahr 2028 benötigten finanziellen Mittel werden mit späteren Zahlungsrahmen beantragt. Die Ausgaben für das Rüstungsprogramm 2025 werden dem Einzelkredit «Rüstungsaufwand und -investitionen» der Gruppe Verteidigung belastet. Die Ausgaben für das Immobilienprogramm VBS 2025 fallen in das Globalbudget «Investitionen» des Bundesamtes für Rüstung armasuisse.
Das Rüstungsprogramm 2025 führt zu zusätzlichen jährlichen Ausgaben für Instandhaltung, Wartung und Lizenzen von rund 28,5 Millionen Franken. Zudem wird mit zusätzlichen Investitionen in die Immobilien im Umfang von 28 Millionen Franken gerechnet.
Mit der Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger entfallen jährliche Ausgaben von 44 Millionen Franken für den Betrieb. In den kommenden Jahren sind weitere Ausserdienststellungen von Hauptsystemen der Armee geplant. Dazu gehören der 8,1 cm Minenwerfer, die Panzerfaust und das Taktische Fliegerradar. Dadurch entfallen weitere Betriebsausgaben.
Durch die Investitionen in die Immobilien steigen die jährlichen Betriebsausgaben um 0,1 Millionen Franken. Diese Mehr- und Minderausgaben werden innerhalb des Armeebudgets ausgeglichen.
5.1.3 Kreditverschiebungen und Spezifikationsbefugnis
Der Bundesrat beantragt, Kreditverschiebungen innerhalb der vorgelegten Bundesbeschlüsse über das Rüstungsprogramm 2025 und über das Immobilienprogramm VBS 2025 vornehmen zu dürfen. Die einzelnen Verpflichtungskredite des Rüstungsprogramms sollen um 10 Prozent erhöht werden können, jene des Immobilienprogramms VBS um 5 Prozent. Beim Rüstungsprogramm soll der Bundesrat und beim Immobilienprogramm VBS das VBS ermächtigt werden, Verschiebungen vorzunehmen.
Zudem soll die Spezifikationsbefugnis für den Verpflichtungskredit über die weiteren Immobilienvorhaben 2025 an das VBS delegiert werden.
5.1.4 Personelle Auswirkungen
Allfällige personelle Mehr- oder Minderaufwände aus den vorliegend beantragten Verpflichtungskrediten werden innerhalb des Armeebudgets ausgeglichen.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete profitieren gleichermassen von der Armee: Die Ausbildung und der Betrieb sichern in den Agglomerationen und Berggebieten zahlreiche Arbeitsplätze. Durch Investitionen der Armee entstehen zusätzliche Arbeitsplätze in der Industrie und in der Baubranche. Dies fördert die soziale Wohlfahrt und führt zu Steuereinnahmen in Kantonen und Gemeinden. Sowohl die Ausbildungsplätze als auch die Einsatz- und Logistikinfrastrukturen sind stark dezentralisiert. Damit fördert die Armee insgesamt die Entwicklung aller Regionen in der Schweiz.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit der Beschaffung von Rüstungsmaterial und ihren Investitionen in Immobilien fördert die Armee die Schweizer Wirtschaft auf zwei Arten: einerseits, indem sie Aufträge an Schweizer Unternehmen vergibt, andererseits durch Kompensationsgeschäfte, die ausländische Auftragnehmer bei Unternehmen in der Schweiz abschliessen müssen (sogenannte Offset-Geschäfte).
Das Rüstungsprogramm 2025 führt voraussichtlich zu Aufträgen an Schweizer Unternehmen im Umfang von 604 Millionen Franken (40 Prozent der Verpflichtungskredite) und zu Kompensationsgeschäften im Umfang von 810 Millionen Franken (54 Prozent). Damit führen 94 Prozent der Verpflichtungskredite zu zusätzlichen Aufträgen an Unternehmen in der Schweiz. Auch das Immobilienprogramm VBS 2025 wird vorwiegend Firmen in der Schweiz beschäftigen.
Von diesen Aufträgen profitieren insbesondere Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die der STIB angehören, sowie die Baubranche. Die Auftragsvergaben führen zum Aufbau von Know-how und zu Wertschöpfung. Durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung werden zudem langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.
5.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Neu beschafftes Rüstungsmaterial soll möglichst umweltschonend sein. Deshalb berücksichtigt die Armee bei der Evaluation und Erprobung verschiedenste Umweltanliegen. Das neue radgestützte Artilleriesystem beispielsweise ist bedeutend umweltfreundlicher als die bisherigen Raupenfahrzeuge.
Bei der Immobilienplanung berücksichtigt das VBS konsequent die Anliegen von Raumordnung und Umwelt. Beim Neubau des MZR auf dem Waffenplatz Monteceneri wird zum Beispiel eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von rund 265 Quadratmetern installiert. Das Zentrum soll zudem an ein geplantes Fernwärmenetz angeschlossen werden. Auf dem Dach der modularen Unterkunft in Chamblon ist ebenfalls eine Photovoltaikanlage vorgesehen mit einer Gesamtfläche von rund 640 Quadratmetern. Die Wärmeerzeugung erfolgt dort durch eine Luft-Wärmepumpe, die unter anderem mit erneuerbarer Energie der Photovoltaikanlage betrieben wird. Die beiden Photovoltaikanlagen produzieren jährlich 206 Megawattstunden Strom, was dem Verbrauch von 52 Haushalten entspricht.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
In Artikel 60 der Bundesverfassung (BV) ¹3 ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Armeewesen verankert. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV. Ihre Zuständigkeit für die Genehmigung der Ausserdienststellung grosser Waffensysteme, im vorliegenden Fall der Kampfflugzeuge F-5 Tiger, ergibt sich aus Artikel 109 a Absatz 4 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 ¹4 .
¹3 SR 101
¹4 SR 510.10
6.2 Erlassform
Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2022 ¹5 ist für die vorliegenden Bundesbeschlüsse die Form des einfachen und damit nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.
¹5 SR 171.10
6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Davon betroffen sind jeweils die Artikel 2 des Bundesbeschlusses über das Rüstungsprogramm 2025 und des Bundesbeschlusses über das Immobilienprogramm VBS 2025.
6.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die vorgelegten Beschlüsse sehen keine neuen Finanzhilfen oder Abgeltungen im Sinne des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 ¹6 vor.
¹6 SR 616.1
Bundesrecht
Armeebotschaft 2025
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