Gesuch um Verlängerung der Bewilligung B23001 vom 15. März 2023 für einen Freisetzungsversuch mit dem Parasitoiden G1 Ganaspis cf. brasiliensis
Gesuch um Verlängerung der Bewilligung B23001 vom 15. März 2023 für einen Freisetzungsversuch mit dem Parasitoiden G1 Ganaspis cf. brasiliensis
Gesuchsteller:
Bundesamt für Landwirtschaft, Agroscope
Gegenstand:
Verlängerung der Bewilligung B23001 vom 15. März 2023 (Freisetzungsversuch mit dem Parasitoiden G1 Ganaspis cf. Brasiliensis )
Beschreibung und Herkunft der Organismen:
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G1 Ganaspis cf. brasiliensis ist eine aus Asien stammende parasitoide Schlupfwespe, die zur biologischen Kontrolle der invasiven gebietsfremden Kirschessigfliege ( Drosophila suzukii ) eingesetzt werden soll.
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Die in der Verlängerung des Versuchs zu verwendenden G1 Ganaspis cf. brasiliensis wurden 2024 in Japan gesammelt.
Inhalt, Ziel und Zweck des Versuchs:
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Ziel des Versuchs ist die Entwicklung von Strategien zur Freisetzung von G1 Ganaspis cf. brasiliensis , um deren Wirksamkeit und Etablierungswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
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Aufgrund von Verspätungen bei der Sammlung von G1 Ganaspis cf. Brasiliensis in Japan muss der Teil des Versuchs, der die Freisetzung von Individuen aus neuen japanischen Proben umfasst, um ein Jahr auf 2025 verschoben werden.
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Die Verlängerung des Versuchs umfasst Freisetzungen von G1 Ganaspis cf. brasiliensis in zwei verschiedenen klimatischen Regionen (4 Standorte im Jura, 2 Standorte im Tessin).
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Im Versuch werden unterschiedliche Mengen von Individuen freigesetzt und Untersuchungen zur Überwinterung und Etablierung der Organismen durchgeführt.
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Als Folge des Freisetzungsversuch könnte sich G1 Ganaspis cf. brasiliensis lokal etablieren.
Orte des Versuchs:
Delémont (JU), Courtételle (JU), Fontenais (JU), Courgenay (JU), Novazzano (TI), Bellinzona (TI)
Dauer des Versuchs:
Frühling 2025 bis Herbst 2027
Bewilligungsverfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 f., 21 ff. und 36 ff. der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911 ).
Bewilligungsbehörde:
Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern
Öffentliche Auflage:
Die nicht vertraulichen Akten können vom 5. März 2025 bis einschliesslich 3. April 2025 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
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BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Monbijoustrasse 40, 3011 Bern (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49);
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Ville de Delémont, Administration communale, Hôtel de Ville, Place de la Liberté 1, 2800 Delémont;
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Commune de Courtételle, Administration communale, Case postale 64, Rue Emile Sanglard 5, 2852 Courtételle;
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Commune de Fontenais, Administration communale, Place de la Fontaine 208, 2902 Fontenais;
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Mairie de Courgenay, Rue Pierre-Péquignat 4, 2950 Courgenay;
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Municipio di Novazzano, Via Giuseppe Motta 2, 6883 Novazzano;
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Città di Bellinzona, Cancelleria communale, Palazzo Civico, Piazza Nosetto 5, 6500 Bellinzona;
Stellungnahme:
Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (3. April 2025) zum Gesuch Stellung nehmen.
Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021 ) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (3. April 2025) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.
Hinweis:
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11
a
VwVG).
| 4. März 2025 | Bundesamt für Umwelt |
Bundesrecht
Gesuch um Verlängerung der Bewilligung B23001 vom 15. März 2023 für einen Freisetzungsversuch mit dem Parasitoiden G1 Ganaspis cf. brasiliensis
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