Ausdehnungsverfügung
Ausdehnungsverfügung
Am 23. April 2025 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das am 19. Juli 2023 eröffnete Verwaltungsstrafverfahren Nr. 23-086 ausgedehnt gegen
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Perica MASIC, geb. 30. Juni 1962, von Bosnien und Herzegowina, vormals wohnhaft Klingenstrasse 33, BK 402, 8005 Zürich derzeitiger Aufenthalt unbekannt,
wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gemäss Artikel 96 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20 ) und der Verletzung von Verfahrenspflichten gemäss Artikel 98 MWSTG, vermutlich begangen in Zusammenhang mit den Steuerperioden 2018 bis 2022 im Geschäftsbereich der Dali Company GmbH in Liq. (CHE-368.133.288).
Da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und trotz Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, wird diese Ausdehnungsverfügung in Anwendung von Artikel 34 a Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0 ) i.V.m. Art. 104 Abs. 4 MWSTG im Bundesblatt veröffentlicht.
| 30. April 2025 | Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Abteilung Recht, Strafverfolgung und Deliktsbekämpfung |
Bundesrecht
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