BBl 2025 1536
CH - Bundesblatt

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Maler- und Gipsergewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Maler- und Gipsergewerbe
Änderung vom 9. Mai 2025
Der Schweizerische Bundesrat,
beschliesst:

I

Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 6. September 2022 ¹ wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe werden allgemeinverbindlich erklärt:
Art. 9 , 9.1, 9.3 und 9.4 (Löhne)
9.1
Einstufungen
Die […] unterstellten Arbeitnehmer werden individuell bei der Anstellung entsprechend ihrer Tätigkeit, Funktion und beruflichen Qualifikation eingestuft. Die Einstufung ist auf der Lohnabrechnung aufzuführen.
Kategorie V - Vorarbeiter Als Vorarbeiter werden alle Arbeitnehmer bezeichnet bzw. eingestuft, welche eine anerkannte Vorarbeiterschule […] oder eine gleichwertige Ausbildung im EU-Raum mit Erfolg absolviert haben und die vom Arbeitgeber als solche anerkannt und eingesetzt sind. Bisher vom Arbeitgeber eingesetzte Vorarbeiter behalten ihren Status.
Kategorie Q - Baustellenleiter Maler Als Baustellenleiter werden Maler und Malerinnen eingestuft, die das Diplom als Baustellenleiter […] oder eine gleichwertige Ausbildung im EU-Raum mit Erfolg erworben haben und die vom Arbeitgeber als solcher eingesetzt werden.
Ebenfalls als Baustellenleiter gelten Maler und Malerinnen ohne entsprechende Ausbildung […], wenn sie vom Arbeitgeber als solcher eingesetzt werden.
Kategorie A - Gelernte Berufsarbeiter Als gelernte Berufsarbeiter einzustufen sind alle Arbeitnehmer des Maler- und Gipsergewerbes mit Lehrabschluss EFZ als Maler oder Gipser (Art. 38 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, SR 412.10 ) ab drei Jahren Berufserfahrung in der Branche; im Weiteren alle Arbeitnehmer mit gleichwertiger Qualifikation, die selbständig Berufsarbeiten gemäss Artikel 24 GAV ausführen. Arbeitnehmer mit anderen Lehrabschlüssen, z.B. Vergolder, gelten nicht automatisch als gelernte Berufsarbeiter.
Kategorie B - Berufsarbeiter Als Berufsarbeiter gelten alle Arbeitnehmer, die Berufsarbeiten des Maler- und Gipsergewerbes gemäss Artikel 24 GAV ausführen, aber den Anforderungen des gelernten Berufsarbeiters nicht genügen. Lehrabgänger EBA (Attest) wechseln mit drei Jahren Berufserfahrung in der Branche automatisch in die Kategorie B.
Kategorie C - Hilfsarbeiter Als Hilfsarbeiter gelten alle Arbeitnehmer, die während maximal 4 Jahren als Hilfskräfte im Maler- und Gipsergewerbe angestellt sind. Danach erfolgt ein automatischer Wechsel in die Kategorie B (Berufsarbeiter).
Kategorie D - Branchenfremde Arbeitnehmer Arbeitnehmer ohne branchenspezifische Berufserfahrung im Maler- oder Gipsergewerbe gelten während der ersten 12 Monate des Arbeitsverhältnisses als branchenfremd. Danach erfolgt ein automatischer Wechsel in die Kategorie C (Hilfsarbeiter).
9.3
Sockellöhne (Mindestlöhne)
[…] müssen pro Lohnkategorie folgende Mindestlöhne (brutto in CHF) bezahlt werden. Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern berechnet sich der Mindestlohn prozentual zum Beschäftigungsgrad.
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Lohnkategorie Maler Fr. Gipser Fr.
V Vorarbeiter 5744.- 5956.-
Q Baustellenleiter 5300.-
A Gelernte Berufsarbeiter ab 3 Jahren Berufserfahrung 5051.- 5267.-
B Berufsarbeiter 4667.- 4841.-
C Hilfsarbeiter 4429.- 4590.-
D Branchenfremder 4147.- 4258.-
Lehrabgänger EFZ im 1. Jahr nach der Lehre 4351.- 4513.-
Lehrabgänger EFZ im 2. Jahr nach der Lehre 4586.- 4747.-
Lehrabgänger EFZ im 3. Jahr nach der Lehre 4850.- 5066.-
Lehrabgänger EBA im 1. Jahr nach der Lehre 4004.- 4147.-
Lehrabgänger EBA im 2. Jahr nach der Lehre 4226.- 4382.-
Lehrabgänger EBA im 3. Jahr nach der Lehre 4446.- 4612.-
[…]
Die Lohnbestimmungn der Kategorien B, C und D sind generell nur für Arbeitnehmer anwendbar, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
[…]
Bei nicht voll leistungsfähigen Arbeitnehmern kann in Einvernehmen mit der Regionalen Paritätischen Berufskommission, beim Fehlen einer solchen mit der Zentralen Paritätischen Berufskommission, von den Sockellöhnen abgewichen werden, wobei die zuständige Berufskommission nach genauer Abklärung des Sachverhaltes einen neuen Mindestlohn festlegt.
9.4
Lohnerhöhungen
Die effektiven Monatslöhne (Bruttolohn = Lohn vor Abzügen) aller […] unterstellten Arbeitnehmer werden […] in allen Kategorien jeweils generell um je 75 Franken pro Monat erhöht.
Zusätzlich ist eine individuelle Lohnerhöhung von durchschnittlich 25 Franken pro Monat und pro Arbeitnehmer zu entrichten. Der individuelle Anteil muss auch ausbezahlt werden, kann aber nach Belieben des Arbeitgebers auf einen oder mehrere Arbeitnehmer verteilt werden.
[…]
¹ BBl 2022 2167

II

Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2025 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Artikel 9.4 GAV anrechnen.

III

Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
9. Mai 2025 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Bundesrecht
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