BBl 2025 1470
CH - Bundesblatt

Ausbau des Bahnhofs Lausanne: Erkenntnisse aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht Bericht Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 23. Januar 2025 Stellungnahme des Bundesrates

Ausbau des Bahnhofs Lausanne: Erkenntnisse aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht Bericht Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 23. Januar 2025 Stellungnahme des Bundesrates
vom 16. April 2025
Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 23. Januar 2025 ¹ betreffend Ausbau des Bahnhofs Lausanne: Erkenntnisse aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht nehmen wir nach Artikel 158 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
16. April 2025 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Stellungnahme
¹ BBl 2025 411

1 Ausgangslage

Der Ausbau des Bahnhofs Lausanne ist zwingend notwendig, um dem steigenden Passagieraufkommen gerecht zu werden. Er wurde vom Parlament bereits im Jahr 2013 im Rahmen des Programms «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)» beschlossen. Für dieses Bauprojekt ist die SBB als Infrastrukturbetreiberin hauptverantwortlich. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist insbesondere für die Genehmigung der Pläne und die allgemeine Beaufsichtigung und Steuerung der Umsetzung zuständig.
In Anbetracht der zentralen Rolle dieses Projektes für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in der Westschweiz hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) untersucht, wie die zuständigen Behörden des Bundes und die SBB ihre Geschäftsführung in diesem Dossier wahrgenommen haben. Sie fokussierte dabei insbesondere auf die Phase des Plangenehmigungsverfahrens.
Die GPK-N hat am 23. Januar 2025 ihren Bericht mit dem Titel «Ausbau des Bahn-hofs Lausanne: Erkenntnisse aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht» veröffentlicht. Auf der Grundlage ihrer Abklärungen spricht die GPK-N dem Bundesrat im Bericht vier Empfehlungen aus. Diese betreffen die Zusammenarbeit des BAV und der SBB im Rahmen der Bahnausbauprojekte, die konsequente Umsetzung des internen Qualitätsmanagements der SBB, die Digitalisierung des Plangenehmigungsverfahrens und eine bis zum Abschluss dieses Projektes enge Begleitung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die GPK-N ersucht den Bundesrat, zu den im Bericht enthaltenen Empfehlungen bis zum 30. April 2025 Stellung zu nehmen.

2 Stellungnahme des Bundesrates

Wir danken der GPK-N für ihren Bericht betreffend den Ausbau des Bahnhof Lausanne mit den Erkenntnissen aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht. Nachfolgend unterbreiten wir Ihnen die Stellungnahme des Bundesrates und seine Antworten auf die einzelnen Empfehlungen.
Wir möchten einleitend darauf hinweisen, dass die Projektbeteiligten Anfang 2023 im Lenkungsausschuss (LA) einen genauen Terminplan für die Bearbeitung der Projektänderungen und Auflagen (Planung V6) verabschiedet haben. Für die Erstellung des Terminplans wurden neben den Zeiten für die Bearbeitung der Dossiers bei den Auftragnehmern auch die Dauer der Prüfungen innerhalb der SBB durch den von ihr beauftragten, externen Sachverständigen sowie die Zeit, die das BAV für das Verfahren bis zur Erteilung der Plangenehmigung und der Aufhebung der Auflagen in Anspruch nehmen würde, berücksichtigt. Die Projektbeteiligten im LA einigten sich darauf, dass die gesetzten Fristen nicht verkürzt werden können und dass im Falle einer Verzögerung in einer Etappe alle nachfolgenden Etappen entsprechend hinausgeschoben würden. Mit diesem Vorgehen soll verhindert werden, dass zur Beschleunigung einer Prüfphase Druck ausgeübt wird.
Die Zusammenarbeit zwischen dem BAV und der SBB ist auf allen Ebenen gut eingespielt und steht auf einem soliden Fundament. Ausserdem werden nicht mehr wiederholt unvollständige Dossiers versandt, was die Zusammenarbeit in der Vergangenheit erschwerte. Darüber hinaus richtete die damalige Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Ende 2022 eine Plattform zum engeren Austausch auf höchster Stufe ein, der die Waadtländer Staatsrätin Nuria Gorrite, die Lausanner Stadträtin Natacha Litzistorf, der damalige Direktor des BAV Dr. Peter Füglistaler sowie der SBB-CEO Vincent Ducrot angehörten. Diese Plattform ermöglicht es, sich abzeichnende Konflikte oder Abweichungen zu erkennen und in diesem Fall dem UVEK zu unterbreiten. Im Einklang mit der von Ihnen ausgesprochenen ersten Empfehlung kann das UVEK dadurch frühzeitig intervenieren.
Ihre zweite Empfehlung verlangt die systematische Anwendung des internen Qualitätsmanagementsystems bei der SBB. In der neuen Planung wurde den sicherheitsorientierten Prüfungen (SIOP) systematisch Rechnung getragen und auch ihre Dauer wird als nicht verkürzbar angesehen. Die Projektsteuerungsgremien vergewissern sich regelmässig, dass diese Anforderung erfüllt wird.
Zusätzlich nimmt das BAV gezielte und periodische Audits in seine Aufsichtsaufgaben auf. Mit den Audits soll sichergestellt werden, dass die SBB über ein adäquates und wirksames internes Qualitätsmanagementsystem verfügt und es konsequent umsetzt.
Drittens empfehlen Sie uns, für die Fortführung der eingeleiteten Digitalisierung des Plangenehmigungsverfahrens zu sorgen. Heute finden im Verlauf des Plangenehmigungsverfahrens sowohl der Austausch zwischen den Gesuchstellern, den zuständigen Fachstellen und den lokalen Behörden als auch die Eröffnung der Planverfügung vollständig auf elektronischem Weg statt. Das BAV wird weiterhin daran arbeiten, diese Instrumente noch benutzerfreundlicher und effektiver zu gestalten.
Desgleichen treibt das BAV - im Hinblick auf den Einsatz des Building Information Modeling (BIM) im Plangenehmigungsverfahren - zusammen mit den Branchenakteuren, insbesondere der SBB, die Abklärungen zu den technischen und rechtlichen Möglichkeiten voran, wie den Stakeholdern (Fachstellen und Lokalbehörden, Dritten usw.) Zugang zum Dossier gewährt werden kann, damit sie es bewerten können. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die angestrebte Digitalisierung beträchtliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordert.
Hinsichtlich Ihrer vierten Empfehlung ist sich der Bundesrat der Bedeutung des Ausbaus des Bahnhofs Lausanne für das nationale Schienennetz und insbesondere für die Westschweiz bewusst. Die für die Bearbeitung der Dossiers erforderlichen Ressourcen werden vom BAV priorisiert und der Austausch in den Projektgremien gewährleistet ein angemessenes Monitoring. Mit der politischen Plattform zur engeren politischen Begleitung wird die Information der höchsten Ebene sichergestellt. Aus diesen Gründen ist das UVEK zuversichtlich, dass die Rahmenbedingungen geschaffen wurden, damit die Arbeiten planmässig fortgeführt werden können.
Zusammenfassend kann der Bundesrat den vier Empfehlungen der Kommission Folge leisten, da diese grösstenteils bereits umgesetzt sind.
Bundesrecht
Ausbau des Bahnhofs Lausanne: Erkenntnisse aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht. Bericht Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 23. Januar 2025. Stellungnahme des Bundesrates
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