Eigentümernachforschung U51663, U51664 und U51665 (62-2024-128)
Eigentümernachforschung U51663, U51664 und U51665 (62-2024-128)
1.
Der Eigentümer der nachfolgend aufgeführten Gegenstände, sichergestellt am 30. Oktober 2024, im Untergeschoss des Kulturlokals an der Bachstrasse 10, 5034 Suhr, wird ersucht, sich beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission, Eigerplatz 1, 3003 Bern, zu melden
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2.
Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die allfällige Rückgabe der Gegenstände bzw. für weitere Abklärungen mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen oder seinen Verzicht auf dessen Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht gewertet und die Gegenstände werden bei Verfahrensabschluss vernichtet.
3.
Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.
| 5. Mai 2025 | Eidgenössische Spielbankenkommission |
Bundesrecht
Eigentümernachforschung U51663, U51664 und U51665 (62-2024-128)
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