Einstellungsverfügung
Einstellungsverfügung
(Art. 62 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht; VStrR, SR 313.0 )
Mit Verfügung vom 23. Mai 2023 hat die ESTV das Verwaltungsstrafverfahren Nr. 22-096 gegen Ioan-Bogdan Costiug, geb. 1. Februar 1990, von Rumänien, wohnhaft unbekannt, vormals Seestrasse 12, 8610 Uster, eröffnet.
Mit Einstellungsverfügung EE 250067 vom 19. Juni 2025, hat die ESTV in Anwendung der Artikel 103 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG; SR 641.20) und 62 VStrR entschieden:
1.
Das am 23. Mai 2023 gegen Ioan-Bogdan Costiug eröffnete Verwaltungsstrafverfahren wird eingestellt.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3.
Die Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Bundesblatt.
Da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und trotz Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, wird diese Einstellungsverfügung in Anwendung von Artikel 34 a Absatz 1 lit. a VStrR im Bundesblatt veröffentlicht.
| 26. Juni 2025 | Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Abteilung Recht, Strafverfolgung und Deliktsbekämpfung |
Bundesrecht
Einstellungsverfügung. Eidgenössische Steuerverwaltung
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