Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben DERTOUR-Hotelplan
Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben DERTOUR-Hotelplan
(Art. 32 und 33 des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251 ])
Am 24. April 2025 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die DERTOUR Suisse AG, mit Sitz in Zürich, die alleinige Kontrolle über die MTCH AG, mit Sitz in Glattbrug, welche sämtliche Unternehmen der Hotelplan-Gruppe direkt oder indirekt beherrscht, zu erlangen.
Die vorläufige Prüfung dieses Zusammenschlusses ergab, dass Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung bestehen. Mit der vertieften Prüfung soll unter anderem die Frage geklärt werden, ob Reisewilligen in der Schweiz mit der Selbstbuchung direkt bei Hotels und Fluggesellschaften oder über Online-Plattformen ausreichende Alternativen zur Verfügung stehen, um möglicherweise steigenden Preisen entgegenzuhalten. Es wird auch geprüft, welchen Einfluss die digitalen Reiseangebote auf den aktuellen und potenziellen Wettbewerb auf den Märkten haben.
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.
Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Entsprechende Stellungnahmen sind an folgende Adresse zu richten:
Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 CH-3003 Bern
Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 Absatz 4 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.
| 13. Juni 2025 | Sekretariat der Wettbewerbskommission |
Bundesrecht
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