BBl 2025 1770
CH - Bundesblatt

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Fläsch, Waffenplatz St. Luzisteig; Sanierung Wasserversorgung

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Fläsch, Waffenplatz St. Luzisteig; Sanierung Wasserversorgung

Mitwirkung und Anhörung vom 11. Juni 2025

Gemeinde:
Fläsch
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen:
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Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen
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Rodungsgesuch
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Umweltbericht
-
Entsorgungskonzept inkl. Schadstoffbericht
Gegenstand:
Die Wasserversorgung des Waffenplatzes St. Luzisteig ist veraltet und weist diverse Mängel auf, weshalb diese saniert werden muss. Das Vorhaben sieht die Instandsetzung der Wasserfassung Gleggtobel, des Reservoirs Steigwiesen und des Grundwasserpumpwerkes Mühle sowie die Ausserbetriebnahme des Zwischenpumpwerks Föreli vor.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt sind nach aktuellem Planungsstand insbesondere folgende Ausnahmebewilligungen nötig:
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Rodungsbewilligung nach Artikel 5 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0 )
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Gewässerschutzrechtliche Bewilligung für Einbauten in Grundwasser gemäss Artikel 19 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20 )
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Eingriff in ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung nach Artikel 7 Absatz 1 der Amphibienlaichgebiete-Verordnung (AlgV; SR 451.34 )
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 12. Juni bis 11. Juli 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Fläsch, St. Luzi 4, 7306 Fläsch
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126 f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
11. Juni 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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