Einziehungsbescheid
Einziehungsbescheid
Die Eidgenössische Spielbankenkommission erliess am 28. Mai 2025 im Verwaltungsstrafverfahren 62-2024-096/02, gegen unbekannt folgenden Einziehungsbescheid:
1.
Das im Rahmen der Verwaltungsstrafverfahren gegen Moreira da Silva Marinho Liliana Andreia (Nr. 62-2024-096) und Ferreira da Silva Carlos Manuel (Nr. 62-2024-097), wegen Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz, mittels Durchführung und Zurverfügungstellen von Spielbankenspielen, ohne die dafür notwendige Konzession zu besitzen, begangen in den Räumlichkeiten des Lokals «O Cantinho», Steinstrasse 20, 8106 Adlikon bei Regensdorf, in der Zeit vom 1. März 2024 bis 12. Juli 2024, bei Moreira da Silva Marinho Liliana Andreia beschlagnahmte Geldspielgerät U64406 (beinhaltend das Spielbankenspiel «Promocão de Bebidas»), dessen Eigentümer unbekannt ist, wird eingezogen und vernichtet.
2.
Die Kosten dieses Einziehungsverfahrens gehen zu Lasten des Bundes.
3.
Dieser Entscheid wird im Bundesblatt publiziert.
Gegen diesen Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit Eröffnung Einsprache erheben (Art. 67 VStrR). Schriftliche Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist der Behörde eingereicht oder zu deren Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 21 VwVG). Die Einsprache ist schriftlich bei der Verwaltung (ESBK, Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Einsprache hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden (Art. 68 VStrR).
Auf Antrag oder mit Zustimmung des Einsprechers kann die Verwaltung eine Einsprache als Begehren um Beurteilung durch das Strafgericht behandeln (Art. 71 VStrR).
Die Einziehung ist keine Strafe. Sie wird deshalb nicht im Strafregister eingetragen.
| 4. Juni 2025 | Eidgenössische Spielbankenkommission |
Bundesrecht
Einziehungsbescheid. Eidgenössische Spielbankenkommission
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