Eidgenössische Volksinitiative «Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art»
Eidgenössische Volksinitiative «Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art»
Fristablauf
Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die am 30. Januar 2024 im Bundesblatt veröffentlichte und zur Unterschriftensammlung gestartete eidgenössische Volksinitiative «Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art» (BBl 2024 178) bis zum 30. Juli 2025 nicht mit der nötigen Unterschriftenzahl bei der Bundeskanzlei eingereicht worden ist. Die Sammelfrist nach Artikel 139 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101 ), Artikel 69 Absatz 4 und Artikel 71 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1 ) ist somit unbenützt abgelaufen.
| 31. Juli 2025 | Schweizerische Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Eidgenössische Volksinitiative «Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art». Fristablauf
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