Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV Mindaugas Navickas, geboren am 1. September 1980, litauischer Staatsangehöriger, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung den Namen und die Adresse einer zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz oder eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. Die Angaben sind der ESTV entweder per E-Mail an information.procedure@estv.admin.ch oder per Post an folgende Adresse zu senden:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
| 25. Juli 2025 | Eidgenössische Steuerverwaltung |
Bundesrecht
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
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