BBl 2025 2282
CH - Bundesblatt

(Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit)

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)

(Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit)

Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 26. Juni 2025 ¹ , und in die Stellungnahme des Bundesrates vom … ² ,
beschliesst:
Minderheit (Friedli Esther, Gapany, Hegglin Peter)
Nichteintreten
¹ BBl 2025 2281
² BBl 2025 ...

I

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 ³ wird wie folgt geändert:
Art. 35 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 4
² Der Bundesrat kann die Höchstbezugsdauer der Leistungen um höchstens zwölf Abrechnungsperioden befristet verlängern, wenn:
⁴ Nach ununterbrochener Inanspruchnahme der Kurzarbeitsentschädigung während 24 Monaten innerhalb der Zweijahresfrist gemäss Absatz 1 kann eine neue Rahmenfrist erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten eröffnet werden.
³ SR 837.0

II

¹ Dieses Gesetz wird dringlich erklärt (Art. 165 Abs. 1 der Bundesverfassung [BV] ⁴ ). Es untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. b BV).
² Es tritt am … [am Tag nach seiner Verabschiedung] in Kraft ⁵ und gilt bis zum 31. Dezember 2028; danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig.
⁴ SR 101
⁵ Dringliche Veröffentlichung vom ... im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 ( SR 170.512 ).
Bundesrecht
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit) (Entwurf)
Kurzer Titel
AVIG
Alternativer Titel
Arbeitslosenversicherungsgesetz
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