BBl 2025 2097
CH - Bundesblatt

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)»

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)»

Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 30. Juni 2025 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 8. September 2022 «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» (BBl 2022 2386) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.
18 der 27 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.
Gemäss Artikel 73 a und 75 a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1 ) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 9. Oktober 2025 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2025 2033), wird der Rückzug der Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.
30. Juni 2025 Bundeskanzlei
Bundesrecht
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Bedingter Rückzug
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