Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024
Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024
vom 4. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2013 ¹ über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 742.140
² Im BBl nicht veröffentlicht.
Art. 1
Die Rechnung des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur für das Jahr 2024 wird genehmigt. Sie schliesst ab mit
a.
einem Ertragsüberschuss von 1 067 413 755 Franken in der Erfolgsrechnung;
b.
einem Ausgabenüberschuss von 4 122 565 204 Franken in der Investitionsrechnung;
c.
einer Bevorschussung in der Höhe von 4 373 430 814 Franken, einem altrechtlichen Verlustvortrag von 4 366 834 786 Franken und einer Gewinnreserve von 1 788 354 210 Franken in der Bilanz.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
| Ständerat, 3. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 4. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
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