BBl 2025 2084
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2024

Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2024
vom 4. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² Im BBl nicht veröffentlicht.
Art. 1 Genehmigung
¹ Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2024 wird genehmigt.
² Die Erfolgsrechnung schliesst ab mit:
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Franken
a. Aufwänden von 83 576 627 298
b. Erträgen von 85 707 153 157
c. einem Jahresergebnis von 2 130 525 858
³ Die Investitionsrechnung schliesst ab mit:
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Franken
a. Investitionsausgaben von 5 310 461 319
b. Investitionseinnahmen von 994 497 639
c. Nettoinvestitionen von 4 315 963 680
⁴ Die Bilanz schliesst ab mit:
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Franken
a. einem Vermögen von 195 975 980 678
b. einem Fremdkapital von 189 444 125 401
c. einem Eigenkapital von 6 531 855 277
Art. 2 Nachweis der Schuldenbremse
¹ Der nach Artikel 16 Absatz 1 FHG berichtigte Höchstbetrag für die Gesamtausgaben nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung beträgt 84 464 731 239 Franken.
² Die Gesamtausgaben gemäss Nachweis der Schuldenbremse unterschreiten den Höchstbetrag für die Gesamtausgaben nach Absatz 1 um 1 320 598 668 Franken. Dieser Betrag wird dem Amortisationskonto gutgeschrieben (Art. 17 e Abs. 1 FHG).
³ Die ausserordentlichen Einnahmen im Umfang von 256 338 692 Franken werden dem Amortisationskonto gutgeschrieben, die ausserordentlichen Ausgaben im Umfang von 1 152 926 498 Franken werden dem Amortisationskonto belastet (Art. 17 a Abs. 1 FHG).
Art. 3 Kreditüberschreitungen
Die Kreditüberschreitungen im Umfang von 1 632 905 480 Franken werden gemäss Anhang 1 genehmigt.
Art. 4 Bildung neuer Reserven
Die Bildung neuer Reserven im Umfang von 226 598 553 Franken wird gemäss Anhang 2 beschlossen.
Art. 5 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol Nationalrat, 4. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Bundesrecht
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