Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025
Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025
vom 19. Dezember 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. August 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² Im BBl nicht veröffentlicht
Art. 1 Finanzielle Planungsgrössen sowie Ziele, Messgrössen und Sollwerte zu Leistungsgruppen
Für die im Anhang 1 aufgeführten Leistungsgruppen werden finanzielle Planungsgrössen sowie Ziele, Messgrössen und Sollwerte nach Artikel 29 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 ³ festgelegt.
³ SR 611.0
Art. 2 Rahmenbedingungen der Kreditverwendung
Für die im Anhang 2 aufgeführten Voranschlagskredite werden Rahmenbedingungen der Kreditverwendung nach Artikel 25 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ⁴ festgelegt.
⁴ SR 171.10
Art. 3 Geplante Kreditsperren
Bundesrat wird beauftragt, bei folgenden Voranschlagskrediten auf eine Kreditsperre zu verzichten:
a.
504 BASPO, A231.0109 Internationale Sportanlässe;
b.
802 BAV, A231.0445 Grenzüberschreitender Personenschienenverkehr;
c.
802 BAV, A236.0145 Alternative Antriebssysteme für Busse und Schiffe.
Art. 4 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
| Nationalrat, 19. Dezember 2024 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 19. Dezember 2024 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol |
Anhang 1
(Art. 1)
Finanzielle Planungsgrössen sowie Ziele, Messgrössen und Sollwerte zu Leistungsgruppen
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Staatssekretariat für Migration
Leistungsgruppe 1 Asyl und Rückkehr
Ziele, Messgrössen und Sollwerte
Tabelle vergrössern
open_with
| VA 2025 | |
|---|---|
| Asyl: Der Asyl- und Wegweisungsprozess wird schnell und effizient durchgeführt. Es gibt keine Rückstände. Die Unterbringung in den Bundesasylzentren erfolgt adäquat und situationsgerecht - auch bei vulnerablen Asylsuchenden | |
| - Erstinstanzliche Gesuche älter als 1 Jahr (Anzahl, max.) | 1 000 |
| - Hängige erstinstanzliche Gesuche gesamt (Anzahl, max.) | 5 800 |
| - Erfüllung der Qualitätsstandards im Bereich Unterbringung (%, min.) | 90,0% |
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Staatssekretariat für Wirtschaft
Leistungsgruppe 5 Arbeitsmarktpolitik
Ziele, Messgrössen und Sollwerte
Tabelle vergrössern
open_with
| VA 2025 | |
|---|---|
| Neues Ziel: Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials: Das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft. Die Erwerbsquote der Frauen erhöht sich und das Durchschnittsalter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt steigt an. | |
| - Durchschnittliches Arbeitspensum der erwerbstätigen Frauen. | +1% gegenüber Vorjahr |
Anhang 2
(Art. 2)
Rahmenbedingungen der Kreditverwendung
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Voranschlagskredit A231.0332 Humanitäre Aktionen
Allfällige Beiträge für die UNWRA bedürfen einer Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung. Der Bundesrat stellt in jedem Fall sicher, dass die finanziellen Mittel, inkl. Nachtragskredite, ausschliesslich der notleidenden Zivilbevölkerung im Nahen Osten zu Gute kommen.
Eidgenössisches Departement des Innern
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Voranschlagskredit A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)
Die zusätzlichen Mittel in der Höhe von 10 000 000 Franken sind zugunsten der Kostenübernahme der Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit und Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) einzusetzen.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Staatssekretariat für Migration
Voranschlagskredit A231.0153 Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge
Die Kürzung dieses Kredits um 20 000 000 Franken ist durch die Erhöhung der Erwerbstätigenquote der Personen mit Schutzstatus S zu vollziehen. Der Zielwert für Personen im erwerbsfähigen Alter ist von 45 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen, wodurch die Sozialhilfequote von aktuell 89 Prozent auf 85 Prozent gesenkt werden soll. Den Kantonen werden Zielvorgaben gemacht, deren Erreichung durch ein erweitertes Bonus-/Malus-System gefördert wird.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bundesamt für Sport
Voranschlagskredit A231.0108 Sportverbände und andere Organisationen
Die zusätzlichen Mittel in der Höhe von 2 200 000 Franken sind zugunsten der Unterstützungsbeiträge für die Nutzung von NASAK-Anlagen einzusetzen.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bundesamt für Umwelt
Voranschlagskredit A231.0323 Wildtiere und Jagd
Die zusätzlichen Mittel in der Höhe von 500 000 Franken sind zugunsten der Förderung der Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung in Jagdbanngebieten und Wasser- und Zugvogelreservaten einzusetzen.
Kontengruppen
Personalausgaben
Die Behörden und Gerichte sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle sind von der Querschnittkürzung in der Höhe von 40 000 000 Franken ausgenommen.
Sach- und Betriebsausgaben
Die Behörden und Gerichte sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle sind von der Querschnittkürzung in der Höhe von 13 000 000 Franken ausgenommen.
Beratung und externe Dienstleistungen
Die Querschnittkürzung in der Höhe von 35 000 000 Franken ist in allen Departementen, Behörden und Gerichten sowie bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle umzusetzen.
Bundesrecht
Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2025
keyboard_arrow_up