Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 2040

CH - Bundesblatt

BBl 2025 2040

(Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)

Bundesgesetz über die Unfallversicherung

(UVG)

(Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)

Änderung vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2024 ¹ ,
beschliesst:
¹ BBl 2024 2479

I

Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 ² über die Unfallversicherung wird wie folgt geändert:
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts
Art. 67b Finanzielle Unterstützung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
¹ Die Suva kann die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen.
² Die Unterstützung wird ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen im Sinne von Artikel 63 Absatz 5 Buchstabe f finanziert, die sich aus der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten ergeben.
² SR 832.20

II

¹ Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 20. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 20. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol
Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2025
Bundesrecht
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)
Kurzer Titel
UVG
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