BBl 2025 2446
CH - Bundesblatt

Kernenergierechtliches Stilllegungsverfahren Öffentliche Auflage des Stilllegungsprojekts vom 31. Januar 2024 des Paul Scherrer Instituts (PSI) betreffend Erlass einer ergänzenden Stilllegungsverfügung für die Kernanlage DIORIT am PSI

Kernenergierechtliches Stilllegungsverfahren Öffentliche Auflage des Stilllegungsprojekts vom 31. Januar 2024 des Paul Scherrer Instituts (PSI) betreffend Erlass einer ergänzenden Stilllegungsverfügung für die Kernanlage DIORIT am PSI
Gemeinde:
Würenlingen
Gesuchsteller:
ETH-Rat, Häldeliweg 15, 8092 Zürich / Paul Scherrer Institut (PSI), 5232 Villigen PSI
Gegenstand:
Der Kernreaktor DIORIT beim PSI Ost war ein Forschungsreaktor. Er ging 1960 in Betrieb und wurde 1977 endgültig abgeschaltet. Am 26. September 1994 erliess der Bundesrat die Bewilligung für den Abbruch des DIORIT-Reaktors ohne das DIORIT-Gebäude, da geplant war, die Räumlichkeiten der Anlage DIORIT nach Abbruch des Reaktors weiterzuverwenden. Bis im Jahre 2012 wurde der Reaktor mit seinen wesentlichen Bestandteilen entfernt. Einige Jahre später hat sich das PSI dazu entschieden, das DIORIT-Gebäude nicht mehr weiter zu nutzen, sondern dieses abzubrechen.
Deswegen reichte das PSI zusammen mit dem ETH-Rat am 31. Januar 2024 dem BFE ein ergänzendes Stilllegungsprojekt betreffend Erlass einer ergänzenden Stilllegungsverfügung für die Kernanlage DIORIT ein. Das BFE hat daraufhin ein kernenergie- rechtliches Stilllegungsverfahren eröffnet.
UVP-Pflicht:
Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01 ). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Projektunterlagen.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 49 ff. i. V. m. Artikel 62 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1 ), der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11 ) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ).
Öffentliche Auflage:
Die vom PSI eingereichten Unterlagen können vom 22. August 2025 bis zum 22. September 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden:
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Bauverwaltung der Gemeinde Würenlingen, Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist vom 22. August bis zum 22. September 2025 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, mit dem Vermerk «Ergänzendes Stilllegungsprojekt DIORIT» eingereicht werden.
Hinweise:
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Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen. Einsprachen sind zu unterzeichnen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).
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Die vom Projekt betroffenen Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache (Art. 55 Abs. 3 KEG).
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Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen (Art. 11 a VwVG). Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30 a Abs. 3 VwVG).
21. August 2025 Bundesamt für Energie (BFE)
Bundesrecht
Kernenergierechtliches Stilllegungsverfahren. Öffentliche Auflage des Stilllegungsprojekts vom 31. Januar 2024 des Paul Scherrer Instituts (PSI) betreffend Erlass einer ergänzenden Stilllegungsverfügung für die Kernanlage DIORIT am PSI
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