BBl 2025 2683
CH - Bundesblatt

Genehmigung Richtplan Kanton Bern, Anpassungen 2022

Genehmigung Richtplan Kanton Bern, Anpassungen 2022
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. August 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 31. Juli 2025 werden die Anpassungen 2022 des Richtplans des Kantons Bern mit Ausnahme des Vorhabens Nr. 6 Utzenstorf, Emmepark Landshut, Teil Nord, und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 3 und 4 genehmigt.
2.
Über das Vorhaben Nr. 6 Utzenstorf, Emmepark Landshut, Teil Nord, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Bezüglich dieses Vorhabens wird die Durchführung einer Einigungsverhandlung nach Artikel 12 Absatz 1 RPG angeordnet. Das UVEK wird beauftragt darüber zu entscheiden, wer an der Einigungsverhandlung teilnehmen soll und wie konkret vorzugehen ist.
3.
Der Kanton Bern wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans im Hinblick auf eine mögliche Festsetzung des Deponiestandortes Ärlen dazu eine Alternativstandortprüfung vorzunehmen und diese in den Erläuterungen zu dokumentieren.
4.
Der Kanton Bern wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung dafür zu sorgen, dass
a)
beim Standort Nr. 5 Biel, Stadtentwicklung (Massnahmenblatt A_08), die Berücksichtigung der Schutzinteressen des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sichergestellt wird;
b)
beim Standort Nr. 7 Langenthal, Porzi-Areal (Massnahmenblatt A_08), die Berücksichtigung der Schutzinteressen des ISOS sichergestellt wird;
c)
beim Standort Nr. 17 Entwicklungsgebiet Morillon - Kleinwabern, Teilgebiet Kleinwabern, Balsigergut (Massnahmenblatt A_08), die Erhaltung bzw. die Schonung des Objekts BE 10.3.2 des Bundesinventars der historischen Verkehrswege (IVS) sichergestellt wird;
d)
eine Abstimmung zwischen der Planung der BLS AG und jener des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS hinsichtlich der Massnahme «Neue Haltestelle Thun Nord» stattfindet;
e)
die Schutzinteressen des IVS im Rahmen der Konkretisierung des Deponiestandorts Nr. 86 Moos berücksichtigt werden;
f)
beim Deponiestandort Nr. 88 Hastet die Schutzinteressen des IVS berücksichtigt werden;
g)
das Logistikvorhaben Roggwil, Brunnmatt/Gsteigmatte, mit den Kantonen Aargau und Luzern abgestimmt wird, deren Interessen berücksichtigt werden und die Nutzung der bestehenden Anschlussgleise zu Gunsten der schienengebundenen Güterlogistik geprüft wird.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
-
Direktion für Inneres und Justiz des Kantos Bern, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, Tel. 031 633 77 30
-
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
19. September 2025 Bundesamt für Raumentwicklung
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