BBl 2025 2603
CH - Bundesblatt

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Glarus; Altlastensanierung Saggberg

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Glarus; Altlastensanierung Saggberg

Mitwirkung und Anhörung vom 10. September 2025

Gemeinde:
Glarus
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen:
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Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen
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Altlastensanierungskonzept
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Entsorgungskonzept
-
Geologischer Bericht
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Hydrogeologischer Bericht
Gegenstand:
Das Vorhaben sieht eine Altlastensanierung bei den Gebieten «Chälen» und «Gleiter» sowie den Rückbau eines alten Mannschaftsunterstandes vor. Im Zusammenhang mit der Altlastensanierung sind temporäre Eingriffe in Gewässer/Gewässerräume nötig.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt ist nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtliche Ausnahmebewilligung nötig:
-
Ausnahmebewilligung für temporäre Eingriffe in ein Gewässer/Gewässerraum gemäss Artikel 41 c Absatz 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201 )
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 11. September bis 10. Oktober 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindehaus Ennenda, Poststrasse 2a, 8755 Ennenda
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
10. September 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bundesrecht
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Glarus; Altlastensanierung Saggber
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