BBl 2025 2538
CH - Bundesblatt

Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen

Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen
Gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27 ) wurde die Durchsetzung der periodischen Kontrolle in der Angelegenheit W-661507 betreffend die Liegenschaft Habshagstrasse 6, 4153 Reinach des Eigentümers Michael Karl Georges Weyand dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI übergeben.
Gestützt auf Artikel 36 lit. b des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021 ) publiziert das ESTI hiermit die folgende Mahnung amtlich:
1.
Der Eigentümer Michael Karl Georges Weyand, geb. 2. August 1989, Habshagstrasse 6, 4153 Reinach hat für die erwähnte Liegenschaft den Sicherheitsnachweis gemäss Artikel 37 NIV dem ESTI, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf einzureichen.
2.
Zur Einreichung des Sicherheitsnachweises wird eine letzte Frist bis zum 28. Februar 2025 gewährt. Verstreicht diese Frist ungenutzt, erlässt das ESTI eine gebührenpflichtige Verfügung zu Lasten des Eigentümers. Die Gebühr für eine solche Verfügung beträgt mindestens CHF 700.
Der vollständige Text der Mahnung kann beim ESTI einverlangt werden.
2. September 2025 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Bundesrecht
Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen
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