Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026-2032
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026-2032
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. September 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2025 2861
Art. 1
Für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle wird für die Jahre 2026-2032 ein Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken zur Modernisierung ihrer Organisation, ihrer Arbeitsprozesse und ihrer Informatiksysteme bewilligt.
Art. 2
Der Betrag des Verpflichtungskredits basiert auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Juni 2025 (107,5 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie auf den folgenden Teuerungsannahmen:
a.
2026: +0,6 %;
b.
2027: +0,8 %;
c.
2028: +0,9 %;
d.
ab 2029: +1,0 %.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle für die Jahre 2026-2032 (Entwurf)
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