Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Herisau-Gossau; Aussenstandort Ramsen; Umsetzung Integrales Schutzkonzept (ISK)
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Herisau-Gossau; Aussenstandort Ramsen; Umsetzung Integrales Schutzkonzept (ISK)
Mitwirkung und öffentliche Auflage vom 7. Oktober 2025
Gemeinde:
Herisau (AR)
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen:
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Projektdossier «Waffenplatz Herisau-Gossau, Aussenstandort Ramsen, Umsetzung ISK und IH Massnahmen» inkl. Beilagen (Berichte, Konzepte und Pläne)
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Bericht «Brandschutz: Überprüfung Brandschutzkonzept»
Gegenstand:
Der Aussenstandort Ramsen dient als Lager und Ausbildungsplatz für Radschützenpanzer. Das Vorhaben umfasst folgende Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitssituation:
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Installation einer Videoüberwachung für die Überwachung der Fahrzeuge auf dem militärischen Areal;
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Montage einer Leitplanke entlang der Kantonsstrasse zum Schutz gegen Fahrzeuganprall (Unfälle) mit einer Länge von ca. 60 m;
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Ertüchtigung Sicherheitsräume gemäss VBS-internen Vorgaben (Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Bewegungs-, Körperschallmelder, usw.);
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Verbesserung des Schutzes bei den Eingängen ins FASPA Gebäude;
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Neue Brandmeldeanlage Gebäude AA (altes Zeughaus);
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Ersatz Brandmeldeanlage / Notbeleuchtungsanlage Gebäude NA
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Weitere Kleinmassnahmen, wie Realisierung von Elektroladestationen.
Das Vorhaben beinhaltet weiter die Dachsanierung des FASPA-Gebäudes sowie diverse Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP), welche keine Anpassungen am Entwässerungssystem erfordern.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt sind nach aktuellem Planungsstand folgende Ausnahmebewilligungen nötig:
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Ausnahmebewilligung nach Anhang 4 Ziffer 222 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201 ) für das Bauen innerhalb einer Grundwasserschutzzone S2
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 7. Oktober bis 5. November 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Herisau, Hochbau/Ortsplanung, Poststrasse 6, 9102 Herisau
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen (keine Profilierung oder Aussteckung vorgesehen).
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
| 3. Oktober 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Herisau-Gossau; Aussenstandort Ramsen; Umsetzung Integrales Schutzkonzept (ISK)
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