Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Rossboden / Rheinsand; Lärmsanierung
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Rossboden / Rheinsand; Lärmsanierung
Mitwirkung und öffentliche Auflage vom 7. Oktober 2025
Gemeinden:
Chur, Felsberg und Domat/Ems
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen:
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Bauprojekt inkl. Planbeilagen
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Fachbericht Lebensräume, Flora und Fauna
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Lärmgutachten inkl. Beilagen
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Isophonenkarte
Gegenstand:
Mit vorliegendem Projekt soll der Schiessplatz Rossboden / Rheinsand gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41 ) saniert werden. Durch den heutigen Betrieb des Schiessplatzes werden die massgebenden Grenzwerte bei 4 Liegenschaften nicht eingehalten.
Die Lärmsanierung umfasst Optimierungen der bestehenden Handgranaten (HG)-Stellungen für den schulmässigen Wurf auf den Arbeitsplätzen 412, 413 und 415 mit Schutzwällen und Vertiefungen, den Rückbau der HG-Stellung auf dem Arbeitsplatz 411 sowie die Erstellung einer neuen HG-Stellung auf dem Arbeitsplatz 414. Gemäss Lärmbericht kann die Lärmbelastung mit den vorgesehenen Massnahmen reduziert werden, so dass es zu keinen Grenzwertüberschreitungen mehr kommt.
Mit vorliegendem Verfahren sollen zudem die zulässigen Lärmimmissionen des Schiessplatzes gemäss Artikel 37 a Absatz 1 LSV in der Plangenehmigung festgelegt werden.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt sind nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtlichen Ausnahmebewilligungen nötig:
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Eingriffe in schützenswerte Lebensräume nach Artikel 18 Absatz 1bis des Natur- und Heimatgesetzes (NHG; SR 451 )
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 7. Oktober bis 5. November 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
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Gemeindeverwaltung Chur, Bausekretariat, Stadthaus, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (BPU) 1. OG, Masanserstrasse 2, 7001 Chur
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Gemeindeverwaltung Felsberg, Bauamt, Schulstrasse 1, 7012 Felsberg
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Gemeindeverwaltung Domat/Ems, Tircal 11, 7013 Domat/Ems
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
| 3. Oktober 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Rossboden / Rheinsand; Lärmsanierung
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