BBl 2025 2840
CH - Bundesblatt

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Übungsplatz Bettwil; Bauliche Massnahmen

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Übungsplatz Bettwil; Bauliche Massnahmen
Öffentliche Auflage und Mitwirkung vom 7. Oktober 2025
Gemeinde:
Bettwil
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral
Gesuchsunterlagen:
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Projektbeschrieb
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Projektdossier Rückbauten und Zaunanlagen inkl. Pläne
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Projektdossier Sanierungsmassnahmen inkl. Pläne
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Projektdossier Ersatzneubau inkl. Pläne
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Projektdossier weitere bauliche Massnahmen inkl. Pläne
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Umweltbericht
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Massnahmenplan Flora, Fauna, Lebensräume
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Plan Installationsflächen
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Entsorgungskonzept
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Rodungsgesuch für temporäre Rodungen im Umfang von 286 m²
Gegenstand:
Das Projekt umfasst die baulichen Massnahmen im Hinblick auf die Einführung des neuen Boden-Luft-Verteidigungssystems grössere Reichweite (BODLUV System GR) auf dem Übungsplatz Bettwil.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt sind nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtlichen Ausnahmebewilligungen nötig:
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Ausnahmebewilligung für Eingriffe in besonderes zu schützende Lebensräume gemäss Artikel 18 Absatz 1bis des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451 )
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Rodungsbewilligung nach Artikel 5 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0 )
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Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstandes nach Artikel 17 Absatz 3 WaG
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Gewässerschutzrechtliche Bewilligung für die Versickerung von gereinigtem Abwasser gemäss Artikel 7 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20 )
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 7. Oktober bis 5. November 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Bettwil, Gemeindekanzlei, Schulhausstrasse 8, 5618 Bettwil
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Absatz 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
2. Oktober 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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