BBl 2025 58
CH - Bundesblatt

Notifikation

Notifikation
(Aktenzeichen: B-969 / 71-2024.18134)
Einziehungsbescheid im selbstständigen Einziehungsverfahren (Art. 104 ZG i. V. m. Art. 66 VStrR und Art. 69 ff. StGB):
Personenwagen VW Golf, grau, Kennzeichen: ZH597706 (CHE), FIN: WVWZZZ1KZBP132119, Fahrzeughalter: Diaz Lorenzo Oscar Manuel, letzte bekannte Wohnadresse in Zürich.
Sachverhalt
Am 10. Juli 2024 wurde der Pw, VW Golf, grau, Kennzeichen: ZH 597 706 (CHE), auf dem Grenzübergang Basel Lysbüchel durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG kontrolliert. Bei der eingehenden Fahrzeugkontrolle wurden unter dem Fahrer- und unter dem Beifahrersitz zwei eingebaute Versteckfächer festgestellt. Die Versteckfächer waren zum Kontrollzeitpunkt leer. Eines der Versteckfächer war mit Betäubungsmittelspuren kontaminiert. Aufgrund der genannten Umstände wurde der Personenwagen gestützt auf Artikel 104 ZG (Zollgesetz vom 18. März 2005, SR 631.0 ) vorläufig sichergestellt.
Erwägungen
Gemäss Abklärungen ist Diaz Lorenzo Oscar Manuel nicht mehr in der Schweiz wohnhaft. Eine Nachsendeadresse konnte nicht ermittelt werden. Somit erfolgt nun gestützt auf Artikel 34 und 34 a VStrR, SR 313.0 die Publikation des Einziehungsbescheids im Bundesblatt.
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts wird gestützt auf Artikel 104 ZG i. V. m. Artikel 66 VStrR i. V. m. Artikel 69 folgender Entscheid verfügt und im Schweizerischen Bundesblatt publiziert:
1.
Der Personenwagen VW Golf, grau, Kennzeichen: ZH 597 706 (CHE), FIN: WVWZZZ1KZBP132119, ist in seinen Originalzustand zurückzubauen.
2.
Das mit dem Rückbau gemäss Ziffer 1 zu beauftragende Unternehmen (Fachbetrieb) wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestimmt.
3.
Diaz Lorenzo Oscar Manuel werden sämtliche, mit dem Rückbau verbundenen Kosten (inkl. Kosten für Offertstellung und Transporte) auferlegt. Er hat dazu einen Vorschuss in noch zu bestimmender Höhe zu bezahlen. Diaz Lorenzo Oscar Manuel wird aufgefordert, diesbezüglich innert der Frist von 10 Tagen ab Eintreten der Rechtskraft dieses Einziehungsbescheides mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Kontakt aufzunehmen.
4.
Nimmt Diaz Lorenzo Oscar Manuel innert der unter Ziffer 3 dieses Entscheides genannten Frist keinen Kontakt mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf oder leistet er den Vorschuss nicht fristgemäss, wird der Personenwagen zwecks Vernichtung eingezogen. Diesfalls hat Diaz Lorenzo Oscar Manuel sämtliche, durch die Vernichtung anfallenden Kosten zu tragen.
5.
An Verfahrenskosten werden Diaz Lorenzo Oscar Manuel auferlegt:
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CHF
IRM-Zweitanalyse (inkl. Abschlussbericht) 200.00
Transportkosten 302.70
Total Verfahrenskosten 502.70
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Einziehungsentscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung Einsprache erhoben
werden (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen beim Bundesamt für Zoll und
Grenzsicherheit (BAZG), Strafverfolgung, Taubenstrasse 16, 3003 Bern, Schweiz (Eingaben per E-Mail oder Eingaben mittels Fax sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung). Die Eingabe muss spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Behörde eingereicht oder zu deren Händen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden. Sie hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen sind anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und - soweit möglich - beigelegt werden (Art. 68 VStrR). Wird innerhalb der Frist nicht Einsprache erhoben, so steht der Einziehungsbescheid einem rechtskräftigen Urteil gleich (Art. 67 VStrR).
14. Januar 2025 Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Strafverfolgung Blaise Marclay, Chef IARH
Bundesrecht
Notifikation. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
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