BBl 2025 14
CH - Bundesblatt

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Moosseedorf, Wpl. Sand-Schönbühl; Ausbildungsinfrastruktur Armeehundewesen

Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Moosseedorf, Wpl. Sand-Schönbühl; Ausbildungsinfrastruktur Armeehundewesen

Mitwirkung und Anhörung vom 8. Januar 2025

Gemeinde:
Moosseedorf
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Mitte
Gesuchsunterlagen:
Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen
Gegenstand:
Neubau Ausbildungshalle für Armeehunde
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt ist nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtliche Ausnahmebewilligung nötig:
-
Ausnahmebewilligung für den Eingriff in schützenswerte Biotope gemäss Artikel 22 Absatz 1 NHG (SR 451 ) bzw. Artikel 14. Absatz 6 NHV (SR 451.1 ).
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 10. Januar bis am 10. Februar 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Moosseedorf Schulhausstrasse 1 3302 Moosseedorf
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
8. Januar 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bundesrecht
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Moosseedorf, Wpl. Sand-Schönbühl; Ausbildungsinfrastruktur Armeehundewesen
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