Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen (370.110)
Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen (370.110)
Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen
(Vom 18. November 2020) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 7 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 des Einführungsgesetzes über die Fami - lienzulagen vom 26. Juni 2008 2 , nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regie - rungsrates, beschliesst:
§ 1 Höhe der Familienzulagen
1 Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat.
2 Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.
§ 2 Beitragssatz
Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt 1.3 Prozent der bei - tragspflichtigen Einkommen.
§ 3 Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 3
2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsamm - lung aufgenommen.
3 Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 2016 4 aufgehoben.
1 GS 26-32.
2 SRSZ 370.100.
3
4 GS 24-82.