Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
                            (Vom 16. März 2005)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage  des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt der Vereinbarung über die interkantonale Zusam-
                            menarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1. Juli 2003  bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1
                            der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im  Amtsblatt  veröffentlicht  und  nach  Inkrafttreten  2    in  die  Gesetzsammlung  aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 21-14.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   1. Januar 2010 (Abl 2010 4).