Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen
                            (Vom 14. Februar 2007)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,  2   nach Einsicht in Bericht und Vorlage  des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordats,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone der Nordwest– und
                            Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 5. Mai
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2006 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativ en Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung unterstellt. Er wird  mit dem Konkordatstext im Amtsblatt  veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 21-113.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Inkrafttreten am 1. Januar 2008 (Abl 2007 2190).