Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk
                            Linthwerk
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  (Vom 25. April 2001/11. September 2002)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,  2   nach Einsicht in den Bericht des  Regierungsrates,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwi-
                            schen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linth-  werk  3   (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstex-  tes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten  4   in die Gesetzsamm-  lung aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   SRSZ 453.120.1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650)  in Kraft getreten.