Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau
                            Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  (Vom 27. Juni 2007)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  auf das Gesuch des Bezirksrates Gersau um Genehmigung der von der Bezirks-  gemeinde  Gersau  am  11. März 2007  erteilten  Wasserrechtsverleihung  an  die  Camenzind + Co. AG, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches, in  der Gefällsstufe zwischen der Entnahmestelle auf Kote 610 m ü. M. und der  Rückgabestelle in den mittleren Dorfbach auf Kote 485 m ü. M. in Gersau, nach  Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,  beschliesst:  I.  Die  vorliegende  Wasserrechtsverleihung  des  Bezirks  Gersau  wird  mit  dem  in  Ziff. ll aufgeführten Vorbehalt genehmigt.  II.  Vorbehalten bleibt bei Art. 5:  Der jährliche Wasserzins richtet sich nach § 39 kant. WRG.  lll.  Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der Kon-  zession in die Gesetzsammlung aufgenommen.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 21-133.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007.