Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2024 2065

CH - Bundesblatt

BBl 2024 2065

Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht

Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
(Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVG; SR 172.021 )
Bestellung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz
PISCON INTERNATIONAL , Sitz in Port Louis, Republik Mauritius, wird aufgefordert, zum Zweck der Wahrung des rechtlichen Gehörs der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01489595). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.
23. August 2024 Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Bundesrecht
Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
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